Erbbaurecht eröffnet viele Möglichkeiten

Träume wahr werden – ohne dabei den eigenen Grund und Boden aufzugeben

Eigenheim, Vereinsräume, Sportanlagen, Gewerbe – auch für die, die kein Grundstück kaufen können oder wollen, muss eine Immobilie kein Luftschloss bleiben. Mit dem Erbbaurecht lassen Kommunen Träume wahr werden
Peter Zimmer vom Hof Medewege OHG mit Antje Heidtke vom ZGM, Foto: maxpress

Schwerin • Schon seit vielen Jahrzehnten vergibt die Landeshauptstadt Schwerin Grundstücke im Erbbaurecht. Die Nutzungszwecke sind dabei so vielfältig wie die Flächen selbst. Das Zentrale Gebäudemanagement (ZGM) realisiert für die Stadt Schwerin die Vermarktung.

Zu den Aufgaben gehören dabei die Ausschreibung und Vergabe neuer Grundstücke sowie die anschließende Verwaltung dieser. Für das Thema Erbbaurechte ist Antje Heidtke aus der Liegenschaftsabteilung des ZGM erste Ansprechpartnerin. „Erbbaurecht ermöglicht grundsätzlich flexible Modelle. Vor allem aber können Grundstücke nachhaltig und umweltbewusst genutzt werden, denn das Areal wird zeitlich eingegrenzt in Anspruch genommen. So lassen sich Immobilienprojekte umsetzen, die die endliche Ressource Boden nicht mehr unendlich binden“, erklärt sie. Das Erbbaurecht bietet hier die rechtlich gesicherte Möglichkeit, ein Grundstück zwar zur langfristigen Nutzung zur Verfügung zu stellen, ohne dabei jedoch die Eigentumsrechte übertragen zu müssen.

Gerade für Kommunen ist die Vergabe von Erbbaurechten eine sehr gute Alternative, Familien, aber auch Bildungseinrichtungen, Sportvereinen, Gewerbebetrieben und anderen eigene Bauvorhaben zu ermöglichen, ohne dafür dauerhaft städtische Grundstücke zu veräußern und langfristig Raum und Selbstbestimmung einzuschränken. Gelegentlicher Skepsis von Interessenten gegenüber dem Erbbaurecht begegnet Antje Heidtke gelassen: „Der Erbbaurechtsnehmer, also der neue Besitzer des Grundstücks, ist über Jahrzehnte Gebäudeeigentümer, kann dieses Eigentum beleihen, veräußern oder vererben.

Endet das langfristige Erbbaurecht, kann mit dem Erbbaurechtsgeber eine Entschädigung oder eine Verlängerung vereinbart werden.“ Auch hierfür zeigt sich das ZGM als zuverlässiger Partner und ist bereit, auf individuelle Anforderungen einzugehen. „Steht beispielsweise in einem Gewerbebetrieb ein Generationswechsel an, kann ein Erbbaurecht durchaus vorzeitig verlängert werden“, so Antje Heidtke weiter. Muss ein Sportverein in seine Anlagen investieren und braucht eine längere Laufzeit, um die Finanzierung durch die Bank zu gewährleisten, macht das ZGM auch das möglich.

ZGM/Rike Freeman