Fast komplett durchgewühlt

Das ZGM hat die Grundsteuererklärungen für die Stadt Schwerin eingereicht

Von der Grundsteuer befreit sind öffentliche Bereiche wie Spielplätze, Friedhöfe, Grünanlagen, Schulen, Kitas oder Straßen, Foto: maxpress
Von der Grundsteuer befreit sind öffentliche Bereiche wie Spielplätze, Friedhöfe, Grünanlagen, Schulen, Kitas oder Straßen, Foto: maxpress

Schwerin • Auch die Stadt Schwerin bleibt von Grundsteuererklärungen nicht verschont. Ihr gehören insgesamt 6.300 Flurstücke. Davon sind 5.470 wegen öffentlicher Flächen steuerbefreit. Die übrigen 830 steuerpflichtigen Areale bilden sich in 321 Grundsteuererklärungen ab, darunter viele Einzel- und Sonderfälle wie Kleingartenanlagen oder Bootshausgrundstücke. Das ZGM hatte geackert und bis Ende Februar 249 Erklärungen eingereicht.

„Der Rest, vor allem landund forstwirtschaftliche Flächen, soll auch bald erledigt sein“, berichtet Projektleiterin Marion Funk, die sich des Themas gemeinsam mit ihren Kollegen aus der Liegenschaftsverwaltung angenommen hatte. „Wir haben uns persönlich und intensiv mit dem Finanzamt ausgetauscht, gemeinsam die Rechtsgrundlagen angeschaut und fehlende Daten von Besitzern angefordert. Die Zusammenarbeit lief super.“ So ließen sich auch komplizierte Fälle klären, beispielsweise Flächen in Kleingärten, die nicht nur einem Flurstück zugeordnet sind, Straßen oder je nach Größe auch Gebäude herausgerechnet werden mussten. „Hierzu haben wir einen Fragebogen an die Kleingärtner verschickt. Zum Teil warten wir auch noch auf Steuernummern, die das Finanzamt erst anlegen muss.“ Manchmal half auch nur eine Schätzung per Geoportal. Damit die neu erhobenen Daten korrekt und dauerhaft erfasst werden, hatte das ZGM extra ein ergänzendes Modul zur Verwaltungssoftware angeschafft. Steuernummern, Flurstück, Eigentümer und Bevollmächtigte sind so für die Ewigkeit registriert und abrufbar. „Wir haben uns wirklich erfolgreich in das Thema vergraben und Kollegen aus anderen Ämtern und Gemeinden unterstützt“, so Marion Funk weiter. Welche Änderungen sich für die Grundsteuer ergeben, ist derzeit noch nicht zu prognostizieren. Hierzu müssen erst sämtliche Erklärungen aller steuerpflichtigen Bereiche Schwerins abgegeben sein.

Meike Sump