Verkehrsunfallstatistik 2016 für Landeshauptstadt

Schwerin (ots), 25. April 2017 - Im vergangenen Jahr ereigneten sich auf den Straßen Schwerins 3.362 Verkehrsunfälle. Somit ist im Vergleich zum Jahr 2015 ein leichter Rückgang um 68 Unfälle zu verzeichnen. Erfreulich ist, dass auf den Straßen der Landeshauptstadt keine tödlichen Verkehrsunfälle aufgenommen werden mussten. Bei 290 Verkehrsunfällen mit Personenschaden wurden 32 Verkehrsteilnehmer schwer verletzt (länger als 24 Stunden Krankenhausaufenthalt), 312 erlitten leichte Verletzungen. Im Vergleich zum Jahr 2015 stellt dies einen Rückgang um ca. 10 Prozent dar. 

Unaufmerksamkeit im Straßenverkehr ist eine Hauptursache bei den Unfallzahlen für das Jahr 2016. Insbesondere im Berufsverkehr kam es zu Auffahrunfällen, die auf unaufmerksame Fahrweise zurückzuführen waren. Anders als im ländlichen Raum gab es in der Landeshauptstadt nur 48 Verkehrsunfälle, deren Ursache auf zu hohe Geschwindigkeit zurückzuführen war. Bei der Missachtung der Vorfahrt sieht es anders aus. Hier mussten die Polizeibeamten insgesamt 273 Verkehrsunfälle aufnehmen. In 62 Fällen spielten Drogen oder Alkohol eine ursächliche Rolle. In 69 Fällen hielten Fahrzeugführer einen zu geringen Abstand zum Vordermann und schafften es nicht mehr rechtzeitig anzuhalten. 

Bei fast einem Drittel aller Unfälle im letzten Jahr begingen die Verursacher in der Landeshauptstadt eine Unfallflucht. Insgesamt wurden der Schweriner Polizei 961 Fälle angezeigt. Die meisten ereigneten sich auf den Parkplätzen der Einkaufscenter. Schon das Beschädigen eines anderen Fahrzeugs durch Öffnen der Pkw-Tür und das sich anschließende Entfernen gilt als Unfallflucht und stellt eine Straftat dar, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, Geldstrafe und dem Entzug der Fahrerlaubnis verfolgt werden kann. Unfallflüchtige nehmen irrtümlich an nicht entdeckt zu werden. Dies kann ein Trugschluss sein, denn die Polizei klärte im vergangenen Jahr 384 Unfallfluchten auf. 

Die Schweriner Polizei führte auch im vergangenen Jahr Geschwindigkeitskontrollen durch. Insgesamt wurden 5.467 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt und geahndet. Nicht selten fuhren Fahrzeugführer auf der Umgehungsstraße, obwohl nur 70km/h erlaubt, Geschwindigkeiten über 100 km/h. Grund genug für die Schweriner Polizei auch weiterhin Messungen durchzuführen, um bei Verstößen dann auch mit den Verkehrsteilnehmern unmittelbar ins Gespräch zu kommen. In 253 Fällen wurden Alkohol- oder Fahrten unter dem Einfluss berauschender Mittel geahndet. Dies entspricht einem Anstieg von ca.11 Prozent. Bei 2.148 Verkehrsteilnehmern wurde ein Verstoß gegen die Pflicht zum Anlegen des Sicherheitsgurtes festgestellt. In 800 Fällen nutzten Fahrzeugführer verbotswidrig ihr Mobilfunkgerät.