Gute Zeit für Pflegeschnitt

Im Winter lassen sich überhängender Wildwuchs und störende Äste naturverträglich entfernen

Vivien Zähle bei der Sichtung von Fotos mit störendem Wildwuchs
Vivien Zähle bei der Sichtung von Fotos mit störendem Wildwuchs, Foto: maxpress

Schwerin • Wer ein Grundstück sein eigen nennt, freut sich über gesunde Pflanzen rund um sein Haus. Die grünen Begrenzungen werden auch als Visitenkarte der Immobilie gesehen und sollten dementsprechend gepflegt werden. Jetzt, wo die Natur zur Ruhe kommt, ist eine gute Gelegenheit. Gerade dann, wenn der Bewuchs die öffentlichen Verkehrsflächen einzuengen droht. Gleichzeitig kann dabei das Lichtraumprofil hergestellt werden.

Beim Lichtraumprofil handelt es sich um die lichten Maße, die Sträucher, Bäume und Hecken von Gehwegen und Straßen haben sollten, damit die Flächen von allen gut und sicher passiert werden können (Foto oben links). So müssen Hecken einen Mindestabstand von 50 Zentimeter zur Fahrbahn oder dem Geh- oder Radweg haben. Außerdem dürfen Äste von Bäumen nicht tiefer als 2,50 Meter über den Wegen hängen, Verkehrszeichen müssen frei erkennbar sein und die Beleuchtung der Straße darf nicht durch Zweige verdeckt sein. „All diese Dinge sind im Straßen- und Wegegesetz des Landes vorgeschrieben und müssen durch die Anliegenden eingehalten werden“, sagt Jens-Christian Monte, Sachgebietsleiter beim SDS. Kontrolliert wird die Einhaltung dieser Vorschrift beim SDS von Vivien Zähle. Sie geht Hinweisen nach, die sie zum Beispiel über das Web-Portal www.klarschiff-sn.de bekommt. „Meist erhalten wir Meldungen zu Gehwegen, die durch Hecken eingeengt sind oder zu Stellen, an denen Blätter die Straßenbeleuchtung sehr einschränken“, sagt Vivien Zähle. Dann nimmt sie Kontakt mit den Verantwortlichen auf, um sie auf die Achtlosigkeiten aufmerksam zu machen. „Das klappt im persönlichen Gespräch meist sehr gut“, sagt die SDS-Beschäftigte. Kommt der direkte Kontakt nicht zustande, schreibt sie die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer an. Sie empfiehlt, die Zeit bis März zu nutzen, um störendes Astwerk zu entfernen oder Hecken zu begradigen.

Steffen Holz

So sehen die Maße für ein gutes Lichtraumprofil an Straßen und Wegen aus, Foto: SDS

Vivien Zähle dokumentiert zum Beispiel, wo Zweige auf die Straße ragen, Foto: maxpress

Hier beeinträchtigen die Pflanzen die Nutzung des Gehweges, Foto: SDS