Doppelte Verantwortung

Wähler setzen ihre Kreuzchen für Landtag und Bundestag

Am 26. September haben die Schweriner die Möglichkeit, ihre Kreuzchen zeitgleich für die Landtags- und Bundestagswahl zu machen. Das ist Verantwortung in doppelter Hinsicht. Steffen Liebknecht, Leiter der Wahlbehörde, gibt daher Antworten
Steffen Liebknecht, Leiter der Wahlbehörde, Foto: LHS

Schwerin • Am 26. September haben die Schweriner die Möglichkeit, ihre Kreuzchen zeitgleich für die Landtags- und Bundestagswahl zu machen. Das ist Verantwortung in doppelter Hinsicht. Steffen Liebknecht, Leiter der Wahlbehörde, gibt daher Antworten auf die wichtigsten Fragen.

hauspost: Wann kommt meine
Wahlbenachrichtigung?
Steffen Liebknecht: Die Wahlbenachrichtigungen sind bis zum 28. August verschickt worden. Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, die Briefwahl- unterlagen zu beantragen.

hauspost: Wie mache ich das?
Steffen Liebknecht: Die Briefwahlunterlagen können schriftlich oder persönlich – auf keinen Fall telefonisch – bei der Wahlbehörde beantragt werden. Dabei sind Familienname, Vorname(n), Geburtsdatum und Wohnanschrift anzugeben. Die Schriftform ist auch per E-Mail an wahlbehoerde@schwerin.de oder Fax unter (0385) 545 17 49 gewahrt. Ein entsprechendes Antragsformular befindet sich auch auf der Wahlbenachrichtigung. Die Briefwahl sollte so früh wie möglich beantragt werden, jedoch spätestens am 24. September. Dann müssen die Unterlagen allerdings abgeholt werden.

hauspost: Kann ich auch vor Ort per Brief wählen?
Steffen Liebknecht: Auch während der Corona-Pandemie besteht wieder die Möglichkeit, direkt an der Briefwahl teilzunehmen. In Umsetzung der Hygieneregeln wird der Briefwahlraum in diesem Jahr nicht wie üblich im Stadthaus, sondern im Perzina-Haus, Wismarsche Straße 144, voraussichtlich ab dem 30. August geöffnet sein.

maxpress/Janine Pleger