Neue Regelung fürs Rezept

Was Patienten mit Hilfsmittel-Verordnungen beachten müssen

Wollte ein niedergelassener Arzt seinem Patienten eine­ Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie verschreiben, war dies bis jetzt mit einem enormen bürokratischen Aufwand verbunden – sowohl für Ärzte als auch Therapeuten.
Wollte ein niedergelassener Arzt seinem Patienten eine­ Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie verschreiben, war dies bis jetzt mit einem enormen bürokratischen Aufwand verbunden, Foto: maxpress

Schwerin • Wollte ein niedergelassener Arzt seinem Patienten eine­ Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie verschreiben, war dies bis jetzt mit einem enormen bürokratischen Aufwand verbunden – sowohl für Ärzte als auch Therapeuten. Verschiedene Formulare und komplexe Vorgaben zur Verordnung waren schließlich kaum noch zu überblicken.

Ein Fehler reichte in der Regel aus und das Rezept war ungültig. Seit 1. Januar ist der Heilmittelkatalog nun überschaubarer und es gilt die neue Heilmittel-Richtlinie. Diese macht es nicht nur Ärzten einfacher, sondern kommt auch Therapeuten und Patienten zugute (Foto). Was müssen Patienten beachten? Die maximale Frist zwischen Ausstellungsdatum des Rezeptes und erstem Behandlungstermin ist von 14 Tagen auf 28 Tage verlängert. „Das bedeutet aber immer noch: Keine Zeit verstreichen lassen, nach Arztbesuch Praxis aufsuchen und Termin vereinbaren“, sagt Rehazentrum-Geschäftsführer German Ross. Unterbrechungen sind maximal 14 Tage möglich. „Das heißt: Therapietermine gehen vor Friseurtermine“, sagt er.

Außerdem können Patienten in sechs Monaten jetzt bis zu drei Verordnungen pro Diagnose bekommen. Bei Bedarf sind jetzt auch Doppelbehandlungen möglich. Sind mehr Behandlungen nötig, müssen Patienten nicht mehr die entsprechenden Genehmigungen bei der Krankenkasse beantragen. Darüber hinaus ist es möglich, dass der Therapeut Einzelbehandlungen auf Gruppenbehandlungen ändert.

Marie-Luisa Lembcke