Böller abfeuern kostet bis 1.000 Euro

Knallfrösche und Tischfeuerwerk erlaubt

Zum diesjährigen Jahreswechsel ist das Zünden von Pyrotechnik auf öffentlichen Straßen und Plätzen untersagt. Wer gegen diese Corona-Maßnahme verstößt, muss nun mit einem deutlich höheren Bußgeld rechnen. Es kann zwischen 50 und 1.000 Euro liegen.
Böller sind in diesem Jahr verboten und dürfen nicht verkauft werden, Foto: pixabay

Schwerin • Zum diesjährigen Jahreswechsel ist das Zünden von Pyrotechnik auf öffentlichen Straßen und Plätzen untersagt. Das legt die derzeit gültige Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-LVO M-V vom 15. Dezember 2020 unter Artikel 1 Punkt 5 b) fest. Wer gegen diese Corona-Maßnahme verstößt, muss nun mit einem deutlich höheren Bußgeld rechnen. Es kann zwischen 50 und 1.000 Euro liegen.

Innenminister Torsten Renz: "Die Sanktionsmöglichkeiten wurden noch einmal angehoben, um ein deutliches Signal zu senden. Wer trotz aller Verbote gegen die Silvesterregelungen verstößt, tut dies bewusst. Es wird sehr breit darüber aufgeklärt und jeder kennt die Vorgaben. Diese hat die Landesregierung auch gemacht, um Menschenansammlungen, die schnell zu Infektionsherden werden können, zu verhindern."

Aus diesem Grund soll das Bußgeld, das zunächst vorgesehen, aber noch nicht per Verordnung in Kraft getreten ist, erhöht werden.

„Hintergrund dieser Festlegung ist es, größere Menschenansammlungen auf Straßen und Plätzen zu vermeiden und die Einhaltung der geltenden Kontaktbeschränkungen zu gewährleisten. Auch zu Silvester ist nur das Zusammentreffen von fünf Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten gestattet. Gruppenfeiern auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind generell verboten“, so Schwerins Ordnungsdezernent Bernd Nottebaum.

Auch der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen ist in diesem Jahr verboten. Vom Verbot ausgenommen sind lediglich Kleinstfeuerwerke, also pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F1 gemäß § 20 Absatz 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV). Dazu zählen unter anderem Knallerbsen, Partyknaller, Bodenwirbel, Tischfeuerwerk, Eisfontänen, Wunderkerzen u.ä.

Minister Torsten Renz warnte in diesem Zusammenhang auch davor, über die Grenze nach Polen zu fahren und sich dort mit Feuerwerk einzudecken. "Das ist definitiv keine gute Idee, denn wer von einer Einkaufstour nach Deutschland zurückkommt, muss sich in Quarantäne begeben. Hinzu kommt, dass den Böllern oft die CE-Kennzeichnung fehlt, die in Deutschland erforderlich ist. Bei Verwenden solcher drohen empfindliche Strafen."

Ministerium für Inneres und Europa/LHS