Neue Meldefrist für Umzüge

Ein- oder Auszug müssen mindestens 14 Tage im Voraus mitgeteilt werden

Damit im Falle eines Umzugs Energielieferverträge für Strom, Gas, Wärme und Wasser rechtzeitig an- oder abgemeldet werden können, müssen Kunden der Stadtwerke Schwerin ab Juni ihren Ein- oder Auszug mindestens 14 Tage im Voraus mitteilen.
Kunden der Stadtwerke Schwerin müssen ab Juni ihren Ein- oder Auszug mindestens 14 Tage im Voraus mitteilen, Foto: istock.com/AaronAmat

Schwerin • Damit im Falle eines Umzugs Energielieferverträge für Strom, Gas, Wärme und Wasser rechtzeitig an- oder abgemeldet werden können, müssen Kunden der Stadtwerke Schwerin ab Juni ihren Ein- oder Auszug mindestens 14 Tage im Voraus mitteilen.

Ab Juni treten neue gesetzliche Vorgaben für Energieversorger in Kraft. Durch diese kann ein Wechsel des Energielieferanten nur noch in die Zukunft erfolgen, nicht mehr rückwirkend. Die neuen Regelungen haben auch Auswirkungen auf die Mitteilungsfristen für Ein- und Auszüge, wenn es um die An- oder Abmeldung von Strom, Gas, Wasser oder Wärme geht. Ab Juni gilt: Kunden der Schweriner Stadtwerke, die in eine Wohnung ein- oder aus einer Wohnung ausziehen, müssen die Stadtwerke Schwerin mindestens 14 Tage vor der Übergabe des Mietobjektes über ihren Umzug informieren. Rückwirkende An- und Abmeldungen von Energielieferungen für Strom, Gas, Wasser und Wärme sind ab Juni nicht mehr möglich.

Die neuen Regelungen gelten sowohl für Mieter als auch für Vermieter. Damit bei einem Umzug alles reibungslos abläuft und keine unnötigen Kosten bei der An- und Abmeldung der Energielieferverträge entstehen, ist eine fristgerechte Mitteilung an den Energieversorger wichtig. Wird zum Beispiel der Auszug nicht rechtzeitig an den Energieversorger gemeldet, kann es sein, dass der neue Mieter Energie oder Wasser über den Vertrag des bisherigen Mieters weiter nutzt.

Die Kosten hierfür trägt in diesem Fall der bisherige Mieter, denn ohne fristgerechte Abmeldung läuft der Anschluss weiterhin auf seinen Namen. Alle Informationen zur neuen Meldefrist, welche Daten für die An- oder Abmeldung der Energielieferverträge gebraucht werden und wie diese an die Stadtwerke Schwerin übermittelt werden können, finden Interessierte unter www.stadtwerke-schwerin.de/umzug.

SWS/Andrea Müller