Zum Alten Bauernhof 12 offiziell als Denkmal gekennzeichnet
Eigentümer hat das alte Bauernhaus liebevoll saniert
Ein weiteres Baudenkmal in Schwerin: Das Gehöft „Zum Alten Bauernhof 12“ steht unter Denkmalschutz. Kulturministerin Birgit Hesse hat dem Eigentümer Dr. Olaf Kannt heute die offizielle Denkmalplakette des Landes Mecklenburg-Vorpommern überreicht. Damit wird das sanierte, denkmalgeschützte Haus in Schwerin-Mueß auch offiziell als Denkmal gekennzeichnet.
„Historisch sanierte Häuser verleihen unseren Stadtbildern Atmosphäre und sie sind Zeugnisse unserer Geschichte“, sagte Kulturministerin Birgit Hesse „Das reetgedeckte Dach ist typisch für unsere Region und würdigt zugleich das Handwerk des Reetdachdeckens, das auf der deutschen Liste des immateriellen Kulturerbes einen festen Platz hat. Der Eigentümer, Dr. Olaf Kannt, hat das alte Bauernhaus liebevoll saniert“, so die Ministerin.
Beim „Alten Bauernhof 12“ handelt es sich um eine Bauernhufe in westöstlicher Ausrichtung. Das reetgedeckte Dielenhaus ist als Fachwerkkonstruktion mit Ziegelausfachungen auf Feldsteinsockel errichtet. Im Inneren sind noch Fachwerkwände mit Lehmstaken sowie der Lehmstampfboden der Diele erhalten. Bei der Sanierung wurden die historischen Raumzusammenhänge des Dielenhauses, wie z. B. Küche und Diele mit Treppe nach oben, bewahrt und mit neuen Ausbauten nutzbar gemacht.
Der Bauherr habe eine denkmalgerechte und vorbildhafte Sanierung durchgeführt, loben die Denkmalschützer des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege. Hierbei sei modernen Nutzungsansprüchen in der historischen Bausubstanz behutsam Rechnung getragen worden, ohne dass der Aussagewert des Baudenkmals verloren gehe.