„Wie es wohl wäre, dich zu kennen?”
Am 23. November findet eine Gedenkfeier des SDS für stillgeborene Kinder auf dem Alten Friedhof statt
Weststadt • Am Tag vor Totensonntag lädt der Eigenbetrieb SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistung Schwerin zu einer Gedenkfeier für stillgeborene Kinder ein. Ab 15 Uhr haben die Angehörigen die Möglichkeit, sich in einfühlsamer Atmosphäre zu erinnern, zu verabschieden und sich gegenseitig Halt zu geben.
„Was wäre wenn...?” Diese Frage beschäftigt viele Angehörige von „Sternenkindern” ein Leben lang. „Wie es wohl wär‘ dich hier zu haben, wie es wohl wär‘ dich zu kenn‘?”, fragt auch Bodo Wartke in seinem Lied „Christine”. Aus diesem Lied ist das Motto der Gedenkfeier am 23. November entnommen: „Ich hab‘ eine Schwester, die ist zwar nicht mehr hier, aber sie ist da…“
Alle Angehörigen stillgeborener Kinder sind eingeladen, sich in der Trauerhalle auf dem Alten Friedhof einzufinden. Mit den einfühlsamen Worten von Krankenhausseelsorger Andreas Greve und Gemeindereferentin Karola Pfeifer erleben die Trauernden eine Stunde des Nachdenkens und des Abschieds. Susanne Rohloff begleitet diese Momente mit seelenvollen Liedern, wie einem Wiegenlied, irischen Melodien und einem Kanon. Die Angehörigen können schließlich ein Licht der Hoffnung für ihre „Sternenkinder” entzünden und finden untereinander die Möglichkeit, sich beizustehen, auszutauschen und zu stützen.
Den Abschluss bildet der rituelle Gang zur Grabstätte für stillgeborene Kinder, die sich in unmittelbarer Nähe zur Trauerhalle befindet.
Während der gesamten Gedenkfeier stehen die Krankenhausseelsorger und René Lendzian, Sachgebietsleiter Friedhofsverwaltung, den Trauernden zur Seite. „Unsere alljährlich stattfindende Gedenkfeier bietet Eltern wie Angehörigen einen würdigen Rahmen, um an einem geschützten Ort um ein stillgeborenes Kind zu trauern. Sie bietet aber auch die Möglichkeit, gemeinsam Hoffnung zu schöpfen. Ich wünsche mir, dass sie mit Frieden und Zuversicht nach Hause zurückkehren“, so René Lendzian. Eine Anmeldung für die Gedenkstunde ist nicht notwendig.
maxpress/Nele Reiber