Wichtiger Beitrag zu Bürokratieabbau

Schwelle für geringwertige Wirtschaftsgüter soll steigen

Die Regierungsfraktionen des Bundestages haben sich Anfang dieser Woche auf die Anhebung der Schwelle für die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) geeinigt. Statt bislang 410 Euro sollen künftig Anschaffungen bis zu einem Wert von 800 Euro sofort abgeschrieben werden können. Die Anhebung soll zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.
„Wir freuen uns, wenn nunmehr der Bundestag eine langjährige Forderung der IHKs zum Abbau unnötiger Bürokratie aufgreift“, so Claus Ruhe Madsen, Präsident der IHK zu Rostock im Namen der IHKs in Mecklenburg-Vorpommern. „Wir fordern nunmehr das Land Mecklenburg-Vorpommern auf, diese wichtige Gesetzesänderung im Bundesrat zu unterstützen“, so Madsen weiter.
Die IHKs in Mecklenburg-Vorpommern haben sich Anfang März in einem Schreiben an den Ministerpräsidenten, den Finanz- und den Wirtschaftsminister sowie die im Landtag vertretenen Fraktionen für eine Anhebung der GWG-Grenze eingesetzt.
Mit der höheren GWG-Grenze hat die Politik eine wichtige Forderung zum Bürokratieabbau auf den Weg gebracht, auch wenn sich die IHKs eine Anhebung auf 1.000 Euro gewünscht hätten. Auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hatte sich zusammen mit den Industrie- und Handelskammern auf Fach- und Ministerebene im Bereich Bürokratieabbau und Steuerpolitik intensiv für die Erhöhung der Grenze eingesetzt, in vielen Expertengesprächen mit der Politik und mit engagiertem Ehrenamt.
Claus Ruhe Madsen, Präsident der geschäftsführenden IHK zu Rostock, hatte zuletzt als Vorsitzender der Arbeitsgruppe Bürokratieabbau im Mittelstandsbeirat des Bundeswirtschaftsministeriums diese und andere Vorschläge zum Bürokratieabbau persönlich vorgetragen. Einige davon wurden bereits im Bürokratieabbaugesetz I umgesetzt. Dass nun mit der Erhöhung der GWG-Schwelle ein weiterer Vorschlag aufgegriffen wurde und umgesetzt wird, freut den IHK-Präsidenten: „Das zeigt, dass das Bundeswirtschaftsministerium die Arbeit des Mittelstandsbeirates ernst nimmt, Vorschläge aufnimmt, prüft und umsetzt.“ Es sei gut zu wissen, dass die Erfahrungen und Hinweise der Unternehmerinnen und Unternehmer aus dem Alltag berücksichtigt werden. Um dorthin zu kommen, helfe das Know-how der IHK, die auch im konkreten Fall als Mittler zwischen Betrieben und Politik erfolgreiche Vorarbeit geleistet habe.
Nach Beratungen in Bundestag und Bundesrat sollte die Neuregelung zur Mitte des Jahres im Bundesgesetzblatt stehen.