Wenn der Ernstfall eintritt
Als Betreuer für Familienangehörige ist man nicht allein
Was muss ich im Ernstfall beachten, wenn ich per Vorsorgevollmacht oder Betreuungsbeschluss meinen Familienangehörigen vertreten will? Diese Frage steht im Mittelpunkt eines kostenlosen Workshops, der am kommenden Mittwoch, dem 3. April, um 17 Uhr im Schleswig-Holstein-Haus Schwerin stattfindet. Die eineinhalbstündige Veranstaltung richtet sich an Menschen, die bereits als rechtliche Vertreter für Familienangehörige tätig sind. Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist nicht erforderlich. Drei Fragen an Dominik Zwanzig, Daniela Dube und Antje Wendler, die die Betreuungsvereine und die Betreuungsbehörde auf der Veranstaltung vertreten.
Frage: Was darf und was muss man tun, wenn man eine Vollmacht erhalten hat?
Antwort: Man muss den Vollmachtgeber vertreten und die Angelegenheiten regeln, die er nicht mehr regeln kann. Man stellt z.B. Anträge bei Pflegekassen und Behörden, begleicht Rechnungen, führt Gespräche mit dem Arzt, entscheidet über Behandlungen, organisiert einen Pflegedienst etc.
Frage: Macht es einen Unterschied, ob ich durch eine Vorsorgevollmacht oder als gerichtlich bestellter Betreuer eingesetzt bin?
Antwort: In der Ausführung nicht. Die Tätigkeit ist nach den Wünschen des Betroffenen auszurichten. Als Betreuer bin ich zusätzlich dem Betreuungsgericht gegenüber rechenschaftspflichtig.
Frage: Und wenn man als Betreuer selbst nicht weiter weiß?
Antwort: Dann bekommt man Hilfe und Beratung. Man kann sich an die beiden Schweriner Betreuungsvereine „Neues Ufer“ oder „St. Anna“ und an die Betreuungsbehörde der Landeshauptstadt wenden. Die Betreuungsvereine führen regelmäßig kostenlose Infoveranstaltungen über die Aufgaben eines Bevollmächtigten oder rechtlichen Betreuers durch. Beim Workshop am 3. April um 17 Uhr im Schleswig-Holstein-Haus können Interessierte z.B. die Mitarbeiter*innen der Betreuungsvereine und der Betreuungsbehörde persönlich kennenlernen.
Kontakt:
Die städtische Betreuungsbehörde im Fachdienst Gesundheit berät bevollmächtigte Angehörige zu den regulären Öffnungszeiten des Stadthauses am Montag von 8.00 – 16.00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 8.00 – 18.00 Uhr.