Wenn Bello in Bussen und Bahnen mitfährt
Mitfahrbestimmungen beachten
Schwerin • Wer scharwenzelt da um die Beine der Nachbarin und schnüffelt sich am Einkauf fest? So knuffig manch Vierbeiner sein mag – in den Bussen und Bahnen des Schweriner Nahverkehrs gibt es für Tiere klare Mitnahmebestimmungen, die bundesweit gelten.
Draußen die lange Leine, drinnen die kurze – wer das bei seinem Vierbeiner beherzigt, macht im Nahverkehr viel richtig. Dabei darf ein Hund nur von einer hierzu geeigneten Person mitgeführt werden. Kann er Mitreisende gefährden, benötigt er einen Maulkorb. Kleine Stromer im Behältnis brauchen keinen Fahrschein – sofern es auf den Schoß oder unter den Sitz passt. Das gilt auch für alle anderen Haustiere, die nur im geeigneten Behältnis transportiert werden dürfen. Für Hunde an der Leine gelten dieselben Tarife wie für Frauchen und Herrchen. Tiere dürfen nicht auf den Sitzplätzen untergebracht werden. mp