Was ist neu im neuen Jahr?

Kita-Kosten, Straßenreinigung, Teilhabe

Kita-Kosten, Straßenreinigung, Teilhabe – Was ist neu im neuen Jahr?
Foto: maxpress

Ab Jahresbeginn keine Elternbeiträge für die Kinderbetreuung mehr

Ab dem 1. Januar 2020 gilt auch in Schwerin die beitragsfreie Kindertagesförderung. Eltern werden vollständig von den Elternbeiträgen entlastet. Das gilt auch, wenn die Kinder außerhalb der Wohnsitzgemeinde und/oder des zuständigen Landkreises betreut werden.
Ein Antrag muss dafür nicht gestellt werden. Die Beitragsfreiheit umfasst Krippe, Kindergarten, Tagespflege und Hort und Förderumfänge bis zu 10 Stunden täglich entsprechend des gesetzlichen Standards. Für die Verpflegungskosten ihrer Kinder müssen die Eltern weiterhin aufkommen. Sollten sie dazu finanziell nicht in der Lage sein, besteht weiterhin die Möglichkeit, die Übernahme der Verpflegungskosten bei der Landeshauptstadt Schwerin zu beantragen. Die Formulare sind über www.schwerin.de abrufbar und können im BürgerBüro oder im Fachdienst Bildung und Sport der Landeshauptstadt Schwerin abgegeben werden. Alle erforderlichen Formulare wurden überarbeitet.

Kita-Anträge müssen von beiden Sorgeberechtigten gestellt werden

Anträge auf einen Betreuungsplatz müssen in der Landeshauptstadt zukünftig von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben werden. Bei alleiniger Sorgeberechtigung ist ein im Fachdienst Jugend erhältlicher Negativbescheid beizufügen. Dieser wird auch ohne vorherige Terminvereinbarung kurzfristig erteilt. Alle Anträge und zur Antragsbearbeitung noch einzureichende Formulare sind im Internet unter https://www.schwerin.de/mein-schwerin/leben/kinder-jugend-familie/kindertagesfoerderung/kita-und-hortplatzvergabe/ abrufbar. Die Antragstellung für einen Krippen-, Kindergarten- oder Hortplatz ist zusätzlich auch über folgende Mailadressen möglich: kita-foerderung@schwerin.de.
Für einen Platz bei einer Tagespflegeperson: Jpatzelt@schwerin.de

Straßenreinigungsgebühren sinken um 4 Prozent

In Schwerin werden ab 1.1.2020 Änderungen bei der Straßenreinigung wirksam: Die  Gebühren werden um insgesamt vier Prozent gesenkt – rückwirkend auch noch für 2019. In den einzelnen Reinigungsklassen ist der Rückgang unterschiedlich:
Reinigungsklasse 0 (sechsmal pro Woche): 38,75 Euro/Frontmeter, bisher: 39,34 Euro
Reinigungsklasse 1 (dreimal pro Woche): 20,04 Euro /Frontmeter, bisher: 20,55 Euro
Reinigungsklasse 2 (wöchentlich): 7,56 Euro/Frontmeter, bisher: 8,02 Euro
Reinigungsklasse 3 (zweiwöchentlich): 4,45 Euro/Frontmeter, bisher: 4,89 Euro
Reinigungsklasse 4 (vierwöchentlich): 2,89 Euro/Frontmeter,  bisher: 3,33 Euro

Müllgebühren bleiben konstant - Änderung der Hausmüllentsorgungssatzung

Nach einer Senkung der Müllgebühren zum 1.1.2018 bleiben diese 2020 konstant. Bei der Hausmüllentsorgungssatzung werden ab 1.1.2020 kleine Änderungen wirksam:  So können künftig auch Drei-Personen-Haushalte, in denen durch konsequente Mülltrennung und Abfallvermeidung weniger Müll im der Durchschnitt anfällt, den Entsorgungsrhythmus von der zweiwöchentlichen auf die vierwöchentliche Entleerung reduzieren. Das galt bisher nur für Zwei-Personen-Haushalte. Die Reduzierung muss schriftlich bei der SDS beantragt werden. Das  Mindestrestmüllvolumen von 10 Litern je Einwohner und Woche muss dabei eingehalten werden.

Deutliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderung

Mit dem neuen Bundesteilhabegesetz hängen die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit erheblichen Teilhabeeinschränkungen nicht mehr vom Ort der Unterbringung ab, sondern orientieren sich ausschließlich am individuellen Bedarf. Die Eingliederungshilfe wird ab 1.1.2020 vom Fürsorgesystem der Sozialhilfe getrennt. Für alle bereits laufenden Hilfen ist kein neuer Antrag erforderlich. Die Umstellung erfolgt von Amts wegen. Menschen mit Behinderungen, die bisher keine Eingliederungshilfe in Anspruch genommen haben, stellen ab 1.1.2020 einen Antrag in der Fachgruppe Eingliederungshilfe beim Fachdienst Soziales der Landeshauptstadt Schwerin. Die Einkommens- und Vermögenssituation der Leistungsberechtigten verbessert sich durch höhere Freigrenzen beim Selbstbehalt. Auch das Einkommen des Ehegatten oder Lebenspartners werden nicht mehr herangezogen.

Hochzeitstermine können jetzt ab 1.1. online reserviert werden

Heiratswillige können sich für die beliebten Eheschließungsorte und Termine an markanten Daten künftig jeweils ab dem 1. Januar Hochzeitstermine für das gesamte Folgejahr reservieren. Die Anmeldung zur Eheschließung kann aber frühestens ein halbes Jahr vor dem Wunschtermin erfolgen. Der Terminreservierungsservice des Standesamtes ist über das Stadtportal www.schwerin.de erreichbar: Auf der Seite des Standesamtes mit den Trauorten erfahren Interessenten, ob ihr Termin an dem gewählten Eheschließungsort möglich ist. Hier werden Sie detailliert informiert und können gleich den Vordruck für Ihren Wunschtermin ausfüllen.

Abgabenbescheide zur Grundsteuer gelten als Mehrjahresbescheide

Die Bescheide zur Festsetzung der Grundsteuer und der Gebühren der Gewässerunterhaltungsverbände für das Jahr 2020 werden nicht neu übersandt. Die im Januar 2018 übersandten Abgabenbescheide gelten als Mehrjahresbescheide auch für 2020 weiter. Sollten die Steuerzahler der Stadtkasse bisher keine Einzugsermächtigung erteilt haben, sind die Beträge aus den Mehrjahresbescheiden zu den ausgewiesenen Fälligkeiten jeweils zu zahlen. Ein neuer Abgabenbescheid ergeht nur dann, wenn Änderungen diesen im Einzelfall erfordern. Die Stadtkasse bittet weiterhin darum, eine Lastschrifteinzugsermächtigung zu erteilen. Den entsprechenden Vordruck erhalten Sie direkt online unter www.schwerin.de/stadtkasse. Im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform gilt zunächst eine Übergangsfrist bis maximal 2024. Für das Jahr 2020 wird sich dementsprechend keine Veränderung ergeben. Die Stadtverwaltung wird die Grundsteuerpflichtigen rechtzeitig über sich ergebende Änderungen informieren.

Neuer Mietspiegel tritt in Kraft

Ab 1.1.2020 ist der neue Mietspiegel für 2020/2021 wirksam. Der qualifizierte Mietspiegel sorgt für Transparenz und vermeidet Streitigkeiten durch die Ausweisung der ortsüblichen Vergleichsmiete.  Die durchschnittlichen Wohnungsmieten in der Landeshauptstadt schwanken aktuell  je nach Ausstattung, Baualtersklasse und Größe der Wohnungen zwischen 4,55 und 9,90 €/m² Wohnfläche. Der höchste Wert mit 9,90 €/m² steht im Mietspiegelfeld „Neubau, Baujahr ab 2010“ mit einer Wohnungsgröße über 100 m² und beinhaltet auch einen Tiefgaragenstellplatz und in der Regel auch einen Aufzug. Der niedrigste Wert mit 4,55 €/m² ist für den „Altbau, Baujahr bis 1956 nicht modernisiert“ mit einer Wohnungsgröße bis 60 m² ausgewiesen. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird von Mietern, Vermietern und Gerichten regelmäßig herangezogen, um die Rechtmäßigkeit von Mieterhöhungen zu beurteilen.

Stadt erprobt Einbahnstraßensystem in der Paulsstadt

Nach mehrjähriger Vorbereitungszeit und zahlreichen Voruntersuchungen setzt die Stadt ab 10.1.2020 einen Stadtvertreterbeschluss zur Einrichtung eines Einbahnstraßensystems in der südlichen Paulsstadt um. Die Mozartstraße und die  Steinstraße werden durch die neue Regung zu gegenläufigen Einbahnstraßen. Die R.- Breitscheid-Straße ist im Abschnitt vom Jungfernstieg bis Mozartstraße ebenfalls nur noch in eine Richtung befahrbar. Der obere Teil des Jungfernstiegs und der Mozartstraße sowie die Friedenstraße sind bereits als  Einbahnstraßen ausgewiesen. Es soll zunächst ein Jahr getestet werden, ob sich der Verkehrsfluss durch die erweiterte Einbahnstraßen-Regelung verbessert. Begleitend wird es in der einjährigen Testphase weitere verkehrliche Untersuchungen und Verkehrszählungen geben. Die Anwohner der betroffenen Straßen werden angeschrieben und um ihre  Erfahrungen mit der Neuregelung gebeten. Zudem  sollen sie ein Votum abgeben, ob die  Regelung nach dem Probejahr dauerhaft umgesetzt werden soll.

Ab Februar neues Tarifsystem beim Nahverkehr Schwerin

Ab dem 1. Februar 2020 gelten neue Fahrpreise für Busse und Straßenbahnen der Nahverkehr Schwerin GmbH. Während die Preise für die  Einzelfahrkarte für Erwachsene und den Kurzstreckenschein um 0,20 Euro angehoben wurden, sind vor allem die neuen Abo-Angebote und die Tageskarten nun günstiger.  Für die Mitnahme eines Hundes oder eines Fahrrades ist dann der neue Kindertarif zu entrichten. Des Weiteren wird die Altersgrenze zur kostenlosen Nutzung des ÖPNV um ein Jahr von 6 auf 7 Jahre und die Nutzung der Kinderfahrkarte von 13 auf einschließlich 14 Jahre angehoben.  Neu ist außerdem das Angebot einer Semesterkarte. Informationen zu den Tarifen und Tarifbestimmungen finden Sie auf der Internetseite des Nahverkehrs unter www.nahverkehr-schwerin.de.


Auch auf Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie Eltern kommen im nächsten Jahr viele Neuerungen zu. Am 1. Januar 2020 tritt in Mecklenburg-Vorpommern ein neues Schulgesetz in Kraft. An den Hochschulen greifen die Änderungen des neuen Landeshochschulgesetzes, das der Landtag verabschiedet hat. Kulturschaffende können sich über mehr Geld für die allgemeine Kulturförderung freuen, weil die Landesregierung vom neuen Jahr an erstmals die Fördermittel um jährlich 2,5 Prozent dynamisiert.

Das neue Schulgesetz sorgt von Beginn des neuen Jahres an vor allem für Vereinfachungen in der Schulorganisation. Schulen erhalten mehr Freiheiten, indem sie ihre Schulbücher und Unterrichtsmedien selbst auswählen können. Es bildet zudem die gesetzliche Grundlage für die Einrichtung von Schulgirokonten, damit Klassenfahrten oder Wandertage einfacher organisiert werden können. Im neuen Schulgesetz wird darüber hinaus der Schutz gegen sexualisierte Gewalt und Mobbing hervorgehoben. Maßnahmen, mit denen die Schulen Kinder und Jugendliche aufklären, begleiten und im Fall der Fälle auffangen, werden in Zukunft verbindlich ins Schulprogramm aufgenommen. 

Die schuljahresbezogenen Regelungen treten zum 1. August 2020 in Kraft, so dass die Schulen Zeit haben, in den kommenden Monaten das neue Schuljahr vorzubereiten. „Wichtigstes bildungspolitisches Ziel des neuen Schulgesetzes ist die bestmögliche individuelle Förderung aller Kinder und Jugendlichen. Dabei geht es sowohl um Kinder mit Benachteiligungen als auch um jene Kinder und Jugendlichen mit besonderen Begabungen“, betonte die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Bettina Martin.

Darüber hinaus schafft die Landesregierung mit dem 200-Millionen-Euro-Schulpaket weiteren finanziellen Spielraum.

Auch an den Hochschulen wird vom kommenden Jahr an vieles neu: Mit dem neuen Landeshochschulgesetz werden die Arbeitsbedingungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern attraktiver, die Chancengleichheit wird erhöht und die Qualität in Wissenschaft und Lehre wird verbessert. So sollen wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ab dem 1. Januar 2020 mit dem Qualifikationsziel einer Promotion eingestellt werden, einen auf mindestens drei Jahre befristeten Arbeitsvertrag erhalten. Gewährleistet ist, dass sie die Hälfte ihrer Arbeitszeit unmittelbar dem Promotionsvorhaben widmen können.

„Das neue Landeshochschulgesetz sieht ebenfalls vor, dass unbefristet beschäftigte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbeamtet werden können“, sagte Ministerin Martin. „Mit diesen und vielen anderen Regelungen machen wir den Arbeitsplatz ‚Hochschule‛ attraktiver. Außerdem stärkt das Land die Frauenförderung an den Hochschulen. Das Landeshochschulgesetz schafft die Voraussetzungen, um den Frauenanteil bei Professuren zu erhöhen. Das Kaskadenmodell wurde deshalb als qualifizierte Quote in das Gesetz aufgenommen. Mehr Chancengleichheit soll durch die weitere Öffnung der Hochschulen für beruflich Qualifizierte erreicht werden“, erläuterte die Ministerin.

Gute Nachrichten gibt es auch für Kulturschaffende: Erstmals dynamisiert das Land die allgemeine Kulturförderung. Die Kulturfördermittel werden vom Jahr 2020 an um jährlich 2,5 Prozent erhöht. Im kommenden Jahr stehen dann insgesamt 9,5 Millionen Euro für Kulturprojekte und Sonderprogramme zur Verfügung. „Die jährliche Erhöhung der Kulturfördermittel wird unsere vielfältige Kulturszene bereichern. Wir fangen Kostensteigerungen auf und können Schwerpunkte setzen“, erklärte Martin.

Pressestelle LHS