WahlhelferInnen für die Bundestagswahl in Schwerin gesucht
Anmeldung bis zum 31. Mai bei der Wahlbehörde möglich
Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. Die Wahlbehörde der Landeshauptstadt ist für das Stadtgebiet mit der Vorbereitung und Durchführung der Wahl betraut und u. a. für die Berufung der Wahlvorstände zuständig. Um diese Aufgabe zu bewältigen, ist die ehrenamtliche Mitarbeit von etwa 600 Wahlhelferinnen und Wahlhelfern in den Wahlvorständen erforderlich. Mithelfen können alle wahlberechtigten Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Die Wahlbehörde wird wieder Schulungen anbieten, um alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bestmöglich auf die bevorstehenden Aufgaben am Wahltag vorzubereiten. Die Bereitschaftserklärungen zur ehrenamtlichen Mitarbeit in den Wahlvorständen können bis zum 31. Mai 2017 gerichtet werden an:
Landeshauptstadt Schwerin
Wahlbehörde
An Packhof 2-6
19053 Schwerin
E-Mail: wahlhelfer@schwerin.de
Fax: 0385 545-1749
Ansprechpartner in der Wahlbehörde sind Ringo Witte (E-Mail: rwitte@schwerin.de /Tel. 545-1745) und Franziska Schleiff (E-Mail: fschleiff@schwerin.de/Tel. 545-1747).
Zu den Aufgaben eines Wahlvorstandes zählen u. a. die Überwachung der Wahlhandlung im Allgemeinen, die Wahrung der Geheimhaltung der Wahl, die Aufrechterhaltung der Ordnung und Ruhe im Wahlraum, die Beschlussfassung über die Zulassung oder Zurückweisung von wahlberechtigten Personen, die Entscheidung über die Gültigkeit von Stimmen sowie die Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse am Wahlabend.