Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017
Briefwahlraum ab kommenden Montag geöffnet
Ab kommenden Montag, dem 4. September, 8:00 Uhr ist der Briefwahlraum im Erdgeschoss (Raum E 070) des Stadthauses geöffnet. Wählerinnen und Wähler können dann die Briefwahlunterlagen persönlich im Briefwahlraum beantragen und ggf. gleich vor Ort an der Briefwahl teilnehmen. Bitte den Personalausweis nicht vergessen – die Wahlbenachrichtigung muss nicht unbedingt vorgelegt werden. Gewählt werden kann im Briefwahlraum des Stadthauses zu den üblichen Öffnungszeiten des Stadthauses (Montag 8:00 bis 16:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 8:00 bis 18:00 Uhr) und zusätzlich Mittwoch und Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr. Am Samstag, dem 16. September 2017, hat der Briefwahlraum von 9:00 bis 12:00 Uhr geöffnet. Der Briefwahlraum im Stadthaus schließt am Freitag, dem 22. September 2017, um 13:00 Uhr.
Erst- und Zweitstimme bei der Bundestagswahl
Bei der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag treten 10 Direktkandidatinnen und Direktkandidaten für den Wahlkreis 12 – Schwerin – Ludwigslust-Parchim I – Nordwestmecklenburg I an. Bei der Bundestagswahl haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen. Mit der Erststimme können sie den Direktkandidaten ihres Wahlkreises wählen, mit der Zweitstimme die Landesliste einer Partei. Die Zweitstimme ist dabei maßgebend für die prozentuale Verteilung der Sitze im Bundestag.
Muster-Stimmzettel können auf www.schwerin.de/bundestagswahl angesehen werden.