Endlich Einigung bei Überwachung auf dem Marienplatz

Landesbeauftragter für Datenschutz ist zufrieden

Verschlüsselung der Videoaufnahmen auf dem Schweriner Marienplatz

Im Streit um die Videoüberwachung auf dem Schweriner Marienplatz hat die Polizei nunmehr nachgegeben und neue Technik beschafft. „Die Polizei hat plausibel gemacht, dass die Aufnahmen neuerdings bei der Übertragung per Funk verschlüsselt werden“, sagt Heinz Müller, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit. „Ich gehe daher davon aus, dass meine Kernforderung erfüllt ist.“ Er habe deshalb gestern seinen Eilantrag vor dem Schweriner Verwaltungsgericht für erledigt erklärt.
In einer Schneepause waren zwei Mitarbeiter des Landesbeauftragten gestern auf die Dächer der Marienplatz Galerie und eines Hochhauses auf dem Großen Dreesch gestiegen und hatten sich von der Polizei die Antennenanlagen zeigen lassen. Außerdem hatten sie dazugehörige IT im Schweriner Polizeizentrum in Augenschein genommen. „Auch wenn der allerletzte Nachweis noch nicht erbracht ist: Meine Mitarbeiter haben den Eindruck, dass eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten nunmehr gewährleistet ist“, zeigte sich Heinz Müller zufrieden.
Obwohl der Landesbeauftragte die Videoüberwachung auf dem Marienplatz ohne zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen verboten hatte, war diese unverändert fortgesetzt worden. Ihm war daher nur die gerichtliche Auseinandersetzung geblieben. „Dieses Verfahren hat mehr als deutlich gemacht“, so Heinz Müller, „dass der Landesbeauftragte im öffentlichen wie im nicht-öffentlichen Bereich die Möglichkeit haben sollte, seine nach Europarecht verbindlichen Anordnungen auch durchzusetzen.“

BU: Die Kameras am Marianplatz sorgten für geteilte Meinungen. Foto: maxpress

Zu den Hintergründen:

Zwei Jahre lang feilte das Innenministerium an der Einrichtung einer Kameraüberwachung auf dem Marienplatz. Am 21. Dezember ging das System zur polizeilichen Überwachung des Schweriner Brennpunktes in den vorläufigen Wirkungsbetrieb. Doch der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern sieht massive Sicherheitslücken. Sein Fazit: Die Überwachung ist rechtswidrig.

„Für eine sichere Übertragung müssten die Daten so verschlüsselt werden, dass sie an keiner Stelle des Übertragungsweges von Unbefugten mitgelesen werden können“, so Heinz Müller. „Die dafür erforderliche Ende-zu-Ende-Verschlüsselung findet jedoch nicht statt.“ Die Meinungen zu dem 135.000 Euro teuren Pilotprojekt der Landespolizei gehen in Schwerin weit auseinander. In einer Umfrage wollte die hauspost auf Facebook von den Nutzern wissen, ob sie sich durch die Überwachung sicherer fühlen würden. Von den 337 Beteiligten hielten 61 Prozent die Überwachung für sinnvoll und waren der Ansicht, dass Verbrechen dadurch verhindert oder aufgeklärt werden können. 39 Prozent hielten das Projekt für sinnlos.
Auch in der Stadtvertretung gibt es verschiedene Lager. Während die Grünen und Linken anstatt der Überwachung eine gut besetzte Polizeiwache am Marienplatz wünschen, sehen die CDU, die SPD und die Unabhängigen Bürger durchaus einen großen Nutzen in den Kameras.
Fakt ist: Bis das System ausgereift und einsatzbereit ist, muss voraussichtlich noch einiges in den Feinschliff investiert werden. Nicht zuletzt muss nach Ansicht von Heinz Müller  ein Nachweis erbracht werden, dass die Videoüberwachung die Vorschiften des Datenschutzes einhält.