Versorgt und sicher im eigenen Heim
Bessere Bedingungen für Pflegebedürftige
Schwerin • Seit Anfang des Jahres ist das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) in Kraft. Vieles verbessert sich für die Betroffenen. Dennoch ist eine private Vorsorge unverzichtbar.
Gute Pflege – darauf kommt es an. Das PSG II erweitert die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung: Anstelle der drei Pflegestufen gibt es fünf Pflegegrade, diese sind neu definiert und es gilt ein neues Begutachtungsverfahren. Körperlich, geistig und psychisch bedingte Pflegebedürftigkeit wird gleichrangig bewertet. „Konkret bedeutet all dies eine bessere Versorgung für Pflegebedürftige. Zudem bekommen pflegende Angehörige sowie Pflegekräfte mehr Unterstützung“, erklärt Tilo Schmidt, Versicherungsexperte der Sparkasse.
Trotz der Leistungsverbesserungen bleibt die gesetzliche Pflegeversicherung ein „Teilkasko-Schutz“. Nach wie vor müssen die Betroffenen etwa die Hälfte der Kosten selbst tragen. „Aus diesem Grund bleibt die private Vorsorge unverzichtbar, wenn man sein Vermögen bewahren, seine Familie nicht finanziell belasten und nicht auf das Sozialamt angewiesen sein will“, so Schmidt. Denn bei der Pflege gilt: Kinder haften für ihre Eltern.
Privat vorsorgen & finanziell absichern
Einen umfassenden Schutz kann nur eine private Pflegezusatzversicherung gewährleisten, zum Beispiel mit den Tarifen PflegePRIVAT Premium und PflegePRIVAT Premium Plus der UKV - Union Krankenversicherung. Die beiden neuen Zusatztarife der UKV stellen in jedem der fünf neuen Pflegegrade einen individuell vereinbarten Tagessatz zur freien Verfügung. Neben dem monatlichen Pflegetagegeld leisten die Tarife bei Eintritt des Pflegefalls (ab Pflegegrad 2) eine Einmalzahlung. Damit lassen sich Haus oder Wohnung pflegegerecht umbauen. Falls der Versicherte ins Krankenhaus muss, zur Reha oder zur Kur geht – egal, für wie lange –, wird seine Leistung aus der Pflegezusatzversicherung nicht eingeschränkt. „Die Tarife leisten ohne Wartezeit, vom ersten Tag an. Damit ist eine gute Pflege auch finanzierbar. So bleiben dem Versicherten eine größtmögliche Unabhängigkeit und Selbstbestimmtheit für ein lebenswertes Leben in der vertrauten Umgebung. Denn die meisten Menschen möchten am liebsten zu Hause gepflegt werden. Der Versicherungsschutz gilt aber auch im Ausland”, erklärt Tilo Schmidt.
Staatlich gefördert
Der Staat fördert seit einigen Jahren sogar die private Vorsorge. Mit dem so genannten „Pflege-Bahr“-Tarif zahlt der Versicherte mindestens zehn Euro pro Monat; der Staat legt zusätzlich fünf Euro Zuschuss oben drauf. Jeder, der mindestens 18 Jahre alt ist und noch keine Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung bezieht, kann diesen Schutz ohne Gesundheitsprüfung bekommen. Die Höhe der Leistung ist abhängig vom Alter bei Vertragsabschluss – je früher der Abschluss, desto höher die Leistung im Pflegefall. Das ist eine gute Ergänzung zur gesetzlichen Absicherung, deckt jedoch nicht die gesamten Kosten.
Übrigens: Beide Tarife können mit dem Tarif „FörderPlege“ („Pflege-Bahr“ der UKV) kombiniert werden und so für eine optimale Absicherung im Pflegefall sorgen.