Verkehrsteilnehmer mit allen Rechten und Pflichten

Bequemlichkeit vieler birgt großes Gefahrenpotential

Schwerin • „Ich bin ein sehr guter Radfahrer, mir passiert schon nichts” – solche Worte sind schnell daher gesagt, haben aber selten etwas mit der Realität zu tun. Das zeigen auch die Zahlen der Unfälle in Schwerin, an denen Radfahrer beteiligt waren.

Im Jahr 2017 gab es laut der Polizeiinspektion insgesamt 141 solcher Verkehrsunfälle – davon 13 mit Kindern. Tödlich endete zum Glück keiner, doch 16 Radfahrer wurden schwer verletzt und mussten länger als 24 Stunden im Krankenhaus behandelt werden. Dass auch Radfahrer sich an die Straßenverkehrsordnung halten und vorausschauend fahren sollten, zeigt sich daran, dass sie 80 der Unfälle in 2017 selbst verschuldet haben. Am häufigsten war die Missachtung der Vorfahrt die Ursache des Zusammenstoßes. „Radfahrer sind Verkehrsteilnehmer mit allen Rechten aber auch Pflichten”, betont Steffen Salow, Pressesprecher der Polizeiinspektion Schwerin.
Die Bequemlichkeit führe oft dazu, dass Radler die Straßenverkehrsordnung (StVO) missachten und damit sich selbst und andere in Gefahr bringen. „Sie haben keine Knautschzone wie ein Pkw. Geschieht ein Verkehrsunfall endet dies in der Regel mit Verletzungen”, so Steffen Salow. Und diese Verletzungen betreffen häufig den Kopf. Deshalb rät die Polizei dringend zum Tragen eines Fahrradhelms. Außerdem ist es nach Ansicht der Ordnungshüter hilfreich, wenn Radfahrer eindeutig und vorausschauend unterwegs sind, das heißt beispielsweise auch, durch Handzeichen anzuzeigen, wohin abgegebogen wird. Durch Blickkontakt zu anderen Verkehrsteilnehmern gehen Radler sicher, dass sie auch gesehen werden. Dies gilt vor allem für abbiegende Autos und Lkw – hier geraten Fahrräder schnell in den toten Winkel.
Dabei sollten Radfahrer auch auf Fußgänger Rücksicht nehmen. An Ampeln ist beispielsweise klar geregelt, ob die Kreuzung oder Einmündung mit dem Fahrrad überquert werden darf. „Nur, wenn im Ampelregister ein Fahrrad vorhanden ist, darf gefahren werden”, so Steffen Salow. Leuchtet nur das typische Ampelmännchen (Foto) auf, dann muss das Rad geschoben werden. Alle diese Verhaltensregeln dienen nicht nur der Sicherheit, sondern schonen auch das Portemonnaie. Auch Radfahrer bekommen bei Verstößen ein saftiges Bußgeld oder sogar Punkte in Flensburg.