Verhinderungspflege entlastet Angehörige

Bei der Pflege eines Familienmitglieds dürfen die eigenen Bedürfnisse nicht vergessen werde

Schwerin • Jedes Jahr zur Urlaubszeit überlegen pflegende Angehörige, von wem ihre Lieben versorgt werden können, während sie selbst im Urlaub sind. Eine gute Möglichkeit bietet hier die Verhinderungspflege. Ab dem Pflegegrad 2 können jährlich bis zu 1.612 Euro von der Pflegekasse erstattet werden.


Auch der Ambulante Pflegedienst und die stationäre Kurzzeitpflege des Augustenstift zu Schwerin bieten eine solche Verhinderungspflege an – im ambulanten Bereich sogar stundenweise, also ganz so wie sie gebraucht wird. Das bedeutet, dass sie auch außerhalb eines Urlaubs dafür genutzt werden kann, sich selbst als pflegendem Angehörigen kleine Auszeiten zu gönnen, ob beim Friseur oder beim Aqua-Sport. Dem lieben Menschen zu Hause geht es in dieser Zeit gut, denn die Mitarbeiterinnen des Augustenstift zu Schwerin kümmern sich um ihn. Dabei gehören zur Verhinderungspflege alle Tätigkeiten, die sonst von dem pflegenden Angehörigen selbst übernommen werden, also zum Beispiel die Grundpflege, wie Körperpflege und Essen reichen, aber im ambulanten Bereich auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten, wie Wäsche waschen, Kochen, Abwaschen, Einkaufen und die Betreuung. Viele pflegende Angehörige nutzen diese Möglichkeit bereits und entlasten sich dadurch selbst, wovon am Ende beide Seiten profitieren, die zu pflegende Person und der pflegende Angehörige. Denn zum Pflegen gehören auch gute Laune und oft viel Nachsicht, die bei Überlastung meistens als erstes hintenüberfallen. Kleine Auszeiten können da manchmal echte Wunder bewirken und geben wieder Kraft für den Alltag.
Informationen zur Verhinderungspflege des Augustenstift zu Schwerin gibt es im Servicebüro des Augustenstift zu Schwerin unter (0385) 558 64 44.