Vereinfachte Handlungsoptionen sollen weiterhin möglich sein

Verlängerung des Kommunalen Standarderprobungsgesetzes

Die Geltungszeit des Standarderprobungsgesetzes zu verlängern, ist der richtige Schritt. Den Gemeinden, Ämtern, Landkreisen und Zweckverbänden würden damit für weitere fünf Jahre Möglichkeiten von Vereinfachungen bleiben“, so Justizstaatssekretärin Birgit Gärtner zum Beschluss der Landesregierung, die Geltungszeit des auf Jahresende befristeten Kommunalen Standarderprobungsgesetzes zu verlängern. Der Gesetzesentwurf war im Justizministerium erarbeitet worden. Der Landtag muss nun abstimmen.

„Das Kommunale Standarderprobungsgesetz eröffnet den kommunalen Körperschaften den gesetzlichen Rahmen für die zeitweise Freistellung von landesrechtlichen Standards. Sie können im Einzelfall beantragen, für einen begrenzten Zeitraum von Vorgaben in landesrechtlichen Vorschriften befreit zu werden, soweit dies nicht zu Lasten Dritter geht. Das ermöglicht, vereinfachte Lösungen für kommunale Aufgaben auszuprobieren. Über die Erprobungsanträge entscheidet je nach Zuständigkeit das Fachministerium nach einem besonderen Anhörungsverfahren. Für Kommunen kann das Kommunale Standarderprobungsgesetz ein Steuerungsinstrument sein, um auf den demografischen Wandels flexibler reagieren zu können. Der demografische Wandel fordert ständige Anpassungen in vielen Bereichen. Einige Entwicklungen sind nicht vorhersehbar, so dass mit dem Kommunalen Standarderprobungsgesetz weitere fünf Jahre Handlungsoption bereitstehen und die Kommunen könnten weiterhin direkt vor Ort angepasste Lösungen erproben können“, sagt Staatssekretärin Gärtner weiter.

Der Landkreistag M-V und der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern e. V. sprechen sich ebenfalls für die Verlängerung des Erprobungsgesetzes aus.