Übergang zur Tarifreform

Fahrausweise können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden

Fahrausweise können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden
Fahrausweise gelten bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit, Foto: maxpress

Schwerin • Zum 1. Februar tritt beim Schweriner Nahverkehr die Tarifreform in Kraft und bringt allerhand Neuerungen mit sich. Vor allem ein Jahresabo, vergünstigte Kinder-, Familien- und Tagesfahrkarten sowie ein Jobticket sollen den Öffentlichen Personennahverkehr noch attraktiver machen. Wer im Besitz eines Fahrausweises – Stadt- oder Gesamtnetz – mit einem Entwerteraufdruck vom Monat Januar 2020 ist, kann diesen aber bis zum Ablauf seiner Gültigkeitsdauer nutzen.

  • Tageskarten, Kindertageskarten und Familienkarten verlieren ihre Gültigkeit spätestens am 1. Februar um 24 Uhr.
  • Wochenkarten und Wochenkarten im Ausbildungsverkehr verlieren ihre Gültigkeit spätestens am 6. Februar um 24 Uhr.
  • Monatskarten, Monatskarten im Ausbildungsverkehr und Petermännchenkarten verlieren ihre Gültigkeit spätestens am 29. Februar um 24 Uhr.
  • Die Monatskarte „Schüler Freizeit” (bisher AzubiFreizeitTicket) für 10 Euro und das Mobilticket erfahren keine Tarifanpassungen. Diese Tickets behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
  • Nicht entwertete Fahrausweise aus dem alten Sortiment können bis zum 30. April 2020 an den Fahrausweisverkaufsstellen am Marienplatz und am Platz der Freiheit zurückgegeben beziehungsweise mit Wertausgleich umgetauscht werden.
  • Monatskartenabonnements: Abonnenten fahren im Februar 2020 noch für den Januartarif. Im Februar erfolgt dann die Abbuchung für die März-Monatskarte mit dem neuen Beförderungstarif.
  • Schwerin-Tickets haben bereits seit dem 1. Januar einen neuen Tarif.


maxpress/ml