SWS: Preisspirale dreht sich weiter

Auch in Schwerin müssen Strom- und Gaskunden im Jahr 2019 mit Mehrkosten rechnen

Schwerin • In den vergangenen Wochen gab es in der Presse verschiedene Meldungen zum Thema Energiepreise. Mal ging es um Preisnachlässe von Übertragungsnetzbetreibern, mal um höhere Beschaffungskosten, zuletzt um die EEG-Umlage. Was die einzelnen Veränderungen konkret für die Schweriner Strom- und Gaskunden bedeuten – darüber klären die Stadtwerke Schwerin nun ganz genau auf.

Beschaffungs- und Vertriebskosten, Netz­entgelte sowie staatlich veranlasste Steuern, Abgaben und Umlagen fließen in die Energiepreise ein. Das sind eine Menge Posten und in allen gibt es Veränderungen zum Jahreswechsel. Größter Preistreiber sind derzeit die gestiegenen Beschaffungskosten. Dafür gibt es eine Reihe von Ursachen, vor allem die höheren Preise für fossile Brennstoffe wie Öl und Kohle und die Verteuerung von CO2-Emissionszertifikaten. Die Beschaffungskosten haben sich für die Versorger im Durchschnitt nahezu verdoppelt.  
Bekannter Kostentreiber war bisher auch die EEG-Umlage. Sie sinkt ab 1. ­Januar 2019 – eigentlich eine gute Nachricht. Gleichzeitig erhöht sich jedoch die Offshore-Umlage für den Ausbau der Windkraftanlagen in Nord- und Ostsee. Die Steigerung dieser Umlage fällt in etwa so hoch aus wie der Betrag, um den die EEG-Umlage sinkt.
Die gestiegenen Preise an den Beschaffungsmärkten, aber auch die weiterhin sehr hohen Steuern, Abgaben und Umlagen lassen den Stadtwerken Schwerin immer weniger Spielraum. Daher werden die Strom- und Gaspreise für Kunden in Schwerin und Umgebung im nächsten Jahr ansteigen. Was das genau für den einzelnen Kunden bedeutet, lässt sich allerdings erst nach Bekanntgabe aller Steuern, Abgaben und Umlagen genau beziffern. Die Stadtwerke Schwerin werden jeden Kunden mindestens sechs Wochen vor Gültigkeit der neuen Preise mit einem persönlichen Schreiben informieren.
Weitere Informationen gibt es unter www.stadtwerke-schwerin.de.

jd

Staatliche Umlagen und Abgaben für Strom
Am 1. Januar 2019 werden neue Umlagenbeträge für Stromlieferungen gültig. Stromumlagen sind staatlich veranlasst und werden deutschlandweit einheitlich erhoben.
Die Umlagen sind fester Bestandteil des Arbeitspreises. Vom Stromlieferanten müssen sie über die Rechnung eingezogen und anschließend abgeführt werden.
Staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen haben inzwischen einen Anteil von über 54 Prozent am Strompreis. Seit Beginn der Liberalisierung des Strommarktes 1998 ist der Anteil der Steuern und Abgaben am Strompreis drastisch gestiegen.
Insgesamt beeinflussen mittlerweile acht verschiedene Steuern, Abgaben und Umlagen den Strompreis für die Kunden.