Straßenreinigung an Entwicklung angepasst
Maschinelle Kehrung auch in neu entstandenen Wohngebieten
Schwerin • Die stetige bauliche Entwicklung der Landeshauptstadt erforderte die Erarbeitung eines Straßenreinigungskonzeptes. Die verschiedenen Reinigungsbedarfe aller 976 Straßenabschnitte in Schwerin wurden analysiert und nach einem einheitlichen Schema eingestuft. Veränderungen werden zum 1. Januar für rund die Hälfte der Straßenabschnitte wirksam.
Die städtebauliche Entwicklung seit dem ersten Inkrafttreten der Straßenreinigungssatzung (1998) hat im Laufe der Jahre zu enormen Veränderungen in der Bebauungsstruktur geführt. Mit der Entstehung der Wohnsiedlungen an den Stadträndern entstanden Reinigungsbedarfe, die es in der Straßenreinigungssatzung gar nicht gab. Hier wurde teilweise zu häufig gereinigt. Anders hatten Gebiete durch die Verdichtung der Bebauung oder Entstehung von öffentlichen Einrichtungen ein höheres Nutzungsaufkommen und wurden zu wenig oder gar nicht gereinigt. „Das haben wir zum Anlass genommen, um den Reinigungsbedarfe der Straßen zu überprüfen“, sagt Ilka Wilczek vom Eigenbetrieb SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin. Dazu wurden im Eigenbetrieb relevante Kriterien angewendet, die eine Einstufung aller Straßen in die künftig fünf statt bisher vier Reinigungsklassen ermöglichen. Dabei sind die Beanspruchung durch den Straßenverkehr ebenso wichtig wie der zu erwartende Grad der Verschmutzung durch die Nutzungsarten. So ergeben sich unterschiedliche Ansprüche an Reinigungsintensität und -häufigkeit in den insgesamt 976 Straßenabschnitten in der Landeshauptstadt. Die Straßen im Stadtgebiet wiesen durchaus beachtliche Unterschiede auf. Für 157 solcher Bereiche wurde der Bedarf angehoben, für weitere 298 herabgestuft, erklärt Axel Klabe, Bereichsleiter im SDS, mit Blick auf beispielsweise wenig Verkehr in reinen Wohngebieten.
Nach dem Beschluss der Stadtvertretung am 17. Juli 2017 zur Änderung der Straßenreinigungssatzung begann die Vorbereitung der Umsetzung. Die Tourenpläne wurden mit der SAS mbH neu aufgestellt. Die Änderungen für die Gebührenbescheide müssen bis zum Versenden eingearbeitet sein. Intensiv wurde von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern daran gearbeitet, dass zum 1. Januar 2018 die Straßenreinigung nach dem neuen Konzept sichergestellt ist.
Profitieren werden Bewohnerinnen und Bewohner in Stadtrandlagen, deren Straßen bislang nicht oder zu häufig maschinell gekehrt wurden. Hier wird künftig einheitlich einmal pro Monat gereinigt. Für andere bleibt alles wie gehabt. Eines gilt jedoch für alle Schwerinerinnen und Schweriner: Die bestehenden Gebührensätze ändern sich nicht. Das gilt auch für die Pflichten, welche sich aus der Straßenreinigungssatzung ergeben. Im Bürgerinformationssytem der Landeshauptstadt können Interessierte die Veränderungen hinsichtlich der Straßenreinigung einsehen.