Sparen mit dem besonderen Extra

Ein LBS-Bausparvertrag bietet gute Vorsorge und sichert Geld vom Staat obendrauf

Bausparen lohnt sich für die ganze Familie – nicht allein für den Kauf, Bau oder die Modernisierung von Eigentum. Der Staat honoriert die Altersvorsorge zusätzlich
Bausparen lohnt sich für die ganze Familie – nicht allein für den Kauf, Bau oder die Modernisierung von Eigentum. Der Staat honoriert die Altersvorsorge zusätzlich, Foto: DSV

Schwerin • Bausparer nehmen eine wichtige Vorsorge selbst in die Hand. Sie sparen sich in den eigenen vier Wänden die Miete und sichern sich gleichzeitig finanziell für ihren Lebensabend ab. Das honoriert der Staat: mit der Arbeitnehmersparzulage, der Wohnungsbau-Prämie, dem Wohn-Riester und dem Baukindergeld.

Zum Gehalt gehören häufig vermögenswirksame Leistungen (VL). Legen Berufstätige diese auf einem Bausparvertrag an, gibt es vom Finanzamt 9 Prozent Arbeitnehmersparzulage. „Ist die VL-Zahlung tarifvertraglich nicht vereinbart, können Arbeitnehmer versuchen, einen Teil des Gehalts direkt auf ihr Bausparkonto überweisen zu lassen“, rät Patrick Tack, Berater in der Geschäftsstelle Neu Zippendorf.
Für Bausparer ab 16 Jahren gibt es 8,8 Prozent Wohnungsbau-Prämie (WoP). Das Geld muss später für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden: also für Bau, Kauf oder Modernisierung. Für alle, die vor Vollendung des 25. Lebensjahres einen Bausparvertrag abschließen, gilt diese Einschränkung allerdings nicht. Sie können frei über das angesparte Guthaben samt WoP verfügen. Einzahlungen können auch von Verwandten oder Freunden geleistet werden. Für diese wird ebenfalls die WoP gezahlt – als hätte der Bausparer die Beiträge selbst entrichtet.
„Ab dem 1. Januar 2021 legt der Staat hier nochmal deutlich nach. Wer dann pro Jahr bis zu 700 Euro (1.400 Euro für Verheiratete) auf einen LBS-Bausparvertrag einzahlt, bekommt auf diese Einzahlungen eine Wohnungsbauprämie von 10 Prozent, also 70 Euro (140 Euro für Verheiratete). Auch die Einkommensgrenzen (zu versteuerndes Einkommen im Sparjahr) werden erheblich angehoben, von 25.600 auf 35.000 Euro für Alleinstehende – bei Verheirateten von 51.200 Euro auf 70.000 Euro“, so Patrick Tack.
Für die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbau-Prämie gelten bestimmte Einkommensgrenzen. Für die Wohn-
Riester-Förderung gibt es im Gegensatz dazu keine Deckelung beim Verdienst. Jeder Begünstigte kann eine Grundzulage von bis zu 175 Euro erhalten, darüber hinaus gegebenenfalls Kinderzulagen. Abhängig vom Geburtsjahr des Kindes sind das bis zu 300 Euro. Für unter 25-jährige Berufseinsteiger gibt es einen Bonus von bis zu 200 Euro obendrauf.
Zu diesen bewährten Förderinstrumenten ist im vergangenen Jahr das Baukindergeld neu hinzugekommen. Familien und Alleinstehende mit Kindern erhalten bei der Bildung von Wohneigentum 1.200 Euro pro Kind und Jahr – das Ganze über einen Zeitraum von zehn Jahren.

SPK Mecklenburg-Schwerin