SDS: Gepflegte Gehwege sind Ehrensache für die Anlieger

Neue Reinigungspflicht für Grundstücksbesitzer

Schwerin • Die Reinigungspflicht öffentlicher Gehwege ist durch die Straßenreinigungssatzung auf die Eigentümerinnen und Eigentümer anliegender Grundstücke übertragen worden. Pflichten gibt es damit im Sommer wie im Winter. Aktuell ist die Entfernung von Wildkrautaufwuchs ein Thema. Auch Hecken und Bäume, die bis auf die Wege reichen, sollten jetzt eingekürzt werden.

„Der Gehweg ist die Visitenkarte des Grundstücks“, sagt SDS-Abteilungsleiter Holger Hoppmann. Damit versteht es sich, dass hier regelmäßig der Besen zur Hand genommen werden sollte. „Derzeit stellen wir fest, dass sogar noch Streumittel vom letzten Wintereinbruch zu Ostern auf manchem Weg zu finden sind“, sagt SDS-Mitarbeiterin Susanne Ahlschläger. Das hat da schon lange nichts mehr zu suchen. Die Entsorgung des Streugutes erfolgt ordnungsgemäß in der Restmülltonne. Entsprechend der Häufigkeit der Straßenreinigung sind auch die Gehwege zu reinigen. Der Reinigungsbedarf muss regelmäßig geprüft werden. Verunreinigungen sind zu beseitigen. Das gehört in jeder Jahreszeit zum Pflegeprogramm für die Gehwege.

„Die regelmäßige Entfernung des Wildkrautaufwuchses von den Gehwegen zählt dazu, genauso wie im Herbst das Fegen des Laubes. So werden mögliche Stolpergefahren quasi vom Weg geräumt und im gleichen Atemzug Gefahren minimiert“, so Holger Hoppmann. Wer regelmäßig für Sauberkeit sorgt, erspart sich eine größere Hau-Ruck-Aktion. Konkrete Hinweise finden sich im „Ratgeber für ein sauberes Schwerin“ und auch in der Straßenreinigungssatzung. Interessierte finden diese im Internet (www.sds-schwerin.de) „Nach Ende der ersten starken Wachstumsphase und dem Ende der Brutsaison ist momentan auch ein guter Zeitpunkt, Hecken, Büsche und Sträucher zurückzuschneiden, die beispielsweise über Zäune bis auf den Gehweg reichen“, erklärt SDS-Mitarbeiter Uwe Autrum.

Auf Gehwegen muss ein Lichtraumprofil von mindestens 2,50 Meter Höhe eingehalten werden, um der Verkehrssicherungspflicht zu genügen. Wie Anliegerinnen und Anlieger sind auch SDS-Beschäftigte ganzjährig im Einsatz, um im öffentlichen Verkehrsraum für Sauberkeit zu sorgen. So wurden unlängst in der Hamburger Allee nahe des Fernsehturms Linden ausgeschnitten, damit Fußgänger und Radfahrer ungehindert den Weg benutzen können. Die Äste mit vielen frischen grünen Blättern wurden anschließend in den Schweriner Zoo gefahren.