SDS: Auf allen Wegen sicher unterwegs sein

Anlieger sollten genügend Zeit für die Räumung der Gehwege einplanen oder sich Hilfe organisieren

Schwerin • So wie sich der Eigenbetrieb SDS auf die kalte Jahreszeit vorbereitet hat, sollten auch alle Anlieger Vorsorge treffen. Schneeschieber, Besen und Abstumpfmittel stehen bestenfalls griffbereit, damit alle dazu beitragen können, dass Gehwege gut passierbar sind.

„Die Winterdienstpflicht für Anlieger ergibt sich aus der Straßenreinigungssatzung. Danach sind die öffentlichen Flächen in der anliegenden Breite der Grundstücke zu beräumen und abzustumpfen“, sagt Holger Hoppmann, Abteilungsleiter Abfallwirtschaft und Straßenreinigung beim Eigenbetrieb SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin. Das heißt: „Die Anlieger sollten im Sinne des Gemeinwohls dafür Sorge tragen, dass niemand zu Schaden kommt“, so Holger Hoppmann.

In der Zeit von 7 bis 20 Uhr gilt es, kombinierte Geh- und Radwege, Radwege, Verbindungswege und Treppen, Haltestellenbereiche, die zum räumungspflichtigen Gehweg gehören, sowie Straßen, deren Sommerreinigung ebenfalls den Anliegern übertragen ist, von Schnee und Glätte zu befreien. Zum Abstumpfen können Kies, Sand und handelsübliche Mittel verwendet werden. Salz darf auf diesen Flächen nicht eingesetzt werden. Dies schadet den Pflanzen in der direkten Nachbarschaft. Grundsätzlich sollte der Weg mindestens auf einer Breite von 1,50 Metern geräumt werden.
Und wenn es richtig kräftig schneien sollte? Wohin dann mit dem ganzen Schnee? „Definitiv nicht auf die Straße. Wir empfehlen Grundstückseigentümern, bei ausreichender Gehwegbreite den Wegrand oder  Ablageflächen auf dem eigenen Grundstück dafür zu nutzen“, sagt Holger Hoppmann.
Er hat noch weitere Tipps. „Wer selbst nicht genug Zeit zum Schneefegen hat oder nicht in der Lage ist, die Flächen selbst zu räumen, der sollte in der Nachbarschaft um Hilfe bitten oder rechtzeitig ein Dienstleistungsunternehmen beauftragen. Außerdem ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung von Vorteil. Falls doch jemand zu Schaden kommen sollte, kommt diese für den Schaden auf.“

(ba)