Schwerin will in zehn Jahren schuldenfrei sein

Landeshauptstadt legt Haushaltssicherungsprogramm bis 2029 vor

Die Stadtvertretung wird am 28. Oktober in ihrer Sitzung über das Haushaltssicherungsprogramm 2029 abstimmen
Die Stadtvertretung wird am 28. Oktober in ihrer Sitzung über das Haushaltssicherungsprogramm 2029 abstimmen, Foto: maxpress

Schwerin • Schwerins Fahrplan zur  Schuldenfreiheit steht: Erstmals seit 27 Jahren kann die Landeshauptstadt mit einem auf zehn Jahre angelegten Haushaltssicherungsprogramm ihre finanzielle Handlungsfähigkeit zurückgewinnen. „Unser  Ziel ist ehrgeizig. Wir wollen innerhalb der nächsten zehn Jahre ausgeglichene Haushalte vorlegen und  außerdem die aufgelaufenen Schulden Stück für Stück abtragen. Das Land wird uns dafür mit Entschuldungshilfen belohnen, sodass Schwerin bis 2029 schuldenfrei werden kann“, skizziert Oberbürgermeister Rico Badenschier den Plan. Der Oberbürgermeister, der gleichzeitig Finanzdezernent der Landeshauptstadt ist, stellt sein Haushaltssicherungsprogramm 2029 heute erstmals dem Hauptausschuss der Stadtvertretung vor. Das Programm benötigt die Zustimmung der Stadtvertretung, damit es umgesetzt werden kann.
 
Das Haushaltssicherungsprogramm 2029 markiert eine Zeitenwende: Seit 1992 ist die Landeshauptstadt Schwerin in der Pflicht, Konzepte zur Haushaltssicherung aufzustellen, weil die Stadt mehr Geld ausgibt als sie einnimmt. Trotz umfassender Konsolidierungsbemühungen war es Schwerin in den zurückliegenden 27 Jahren nicht gelungen, sein Haushaltsdefizit abzubauen bzw. zumindest deutlich zu reduzieren. Die Schulden wuchsen. Ursache waren steigende Sozialausgaben und die Strukturentscheidungen der Kreisgebietsreform, die nicht mit einer angemessenen Finanzausstattung einhergingen. „Mit dem nun vorliegenden Haushaltssicherungsprogramm kann der Haushaltsausgleich bis zum Jahr 2029 erreicht werden. Dazu sind der Abbau des Haushaltsdefizits von ca. 28 Mio. Euro und der aufgelaufenen Kassenkredite von  ca. 151 Mio. Euro erforderlich“, sagte Badenschier. Zugute kommt Schwerin dabei die gerade beschlossene Reform des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) und das Zustandekommen des Theaterpaktes mit dem Land:

  • Ab 2020 erhält Schwerin jährlich 15,7 Millionen Euro zusätzliche Mittel aus dem FAG.
  • Außerdem werden der Stadt von 2020 bis 2022 jährlich 3,8 Millionen Euro aus der Infrastrukturpauschale zugewiesen, die zusätzlich für Investitionen zur Verfügung stehen.
  • Auch die Lasten der Theaterfinanzierung von jährlich 6,6 Millionen Euro entfallen  ab 2020.
  • Und zusätzlich kann Schwerin auf Entschuldungshilfen von jährlich 9 Millionen Euro hoffen, wenn die Stadt eigene Anstrengungen zum Schuldenabbau unternimmt.

„Das Land hat Wort gehalten und uns eine Finanzausstattung verschafft, die Schwerins Aufgabenfülle als Oberzentrum und Landeshauptstadt gerecht wird. Nun müssen wir unseren Teil der Vereinbarung einlösen, den angehäuften Schuldenberg abbauen und weiterhin große Haushaltsdisziplin üben. Nur so werden können wir uns Gestaltungsspielräume und damit wieder echte kommunale Selbstverwaltung erarbeiten“, so der Oberbürgermeister.
 
Bestandteil des Haushaltssicherungsprogrammes 2029 ist ein Katalog von Maßnahmen, die Potential für weitere Kostenreduzierungen bieten. U.a. soll überprüft werden, ob der Kauf bestimmter Verwaltungsimmobilien günstiger als die weitere Fremdanmietung ist, ob die Vergnügungssteuer und die interkommunale Kooperation ausgeweitet werden können. Zu den längerfristigen Themen gehören kostendämpfende Maßnahmen im Bereich Jugend und Soziales durch verstärkte Prävention und die Umsetzung der Task Force Jugend und Soziales. Außerdem soll ein städtisches Investitionscontrolling aufgebaut und schrittweise auf alle städtischen Investitionen ausgeweitet werden – von der Bedarfsprüfung jeder Investition bis zur Gewährleistungsüberwachung.
 
Die Verwendung der Infrastrukturpauschale von 3,8 Millionen Euro für das Jahr 2020 ist ebenfalls Bestandteil der Verwaltungsvorlage. Es wird vorgeschlagen, die Hälfte der Mittel für die  Digitalisierung der Schulen zu nutzen. Die andere Hälfte für Investitionen in Straßen, Wege und Plätze sowie an Kultureinrichtungen und städtischen Gebäuden. Über die genaue Verteilung entscheidet die Stadtvertretung.

LHS