Rückentherapie im Rahmen des BGM

Angebot des Rehazentrums entspricht Anforderungen gemäß neuer Gesetzesänderung

Schwerin • Unternehmen stehen heutzutage vor großen Herausforderungen – ihre Mitarbeiter sollen motiviert und leistungsfähig sein, die Balance zwischen Arbeit und Freizeit muss stimmen und der Krankenstand soll niedrig gehalten werden. Kein Wunder, dass dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) immer mehr Bedeutung zukommt. Doch mit einer Gesetzesänderung im Einkommenssteuergesetz zum 1. Januar 2019 kommt genau hier eine weitere Herausforderung hinzu. Das Rehazentrum bietet Abhilfe.


Arbeitsgebern ist es seit 2008 möglich, gesundheitsfördernde Maßnahmen von Mitarbeitern zu fördern und dadurch Steuereinsparungen geltend zu machen. Bislang genügte es, wenn die Maßnahmen „nur“ der Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes dienten. Zum Beispiel zählten bereits Massagen am Arbeitsplatz oder Maßnahmen für „bewegte Pausen” dazu.
Seit Beginn des Jahres wird die genannte Steuerersparnis jedoch erschwert. Gemäß § 3 Nr. 34 Einkommenssteuergesetz sind künftig nur noch konkrete Leistungen in die Befreiung eingeschlossen, die gezielt „zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben“ beitragen. Zudem müssen die Leistungen der ­Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) den Anforderungen der §§ 20 und 20 b SGB V hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit genügen und durch die Zentrale Prüfstelle Prävention zertifiziert sein, wenn sie zur Steuererleichterung geltend gemacht werden sollen und 500 Euro pro Arbeitnehmer im Kalenderjahr nicht übersteigen. Die neue Regelung beeinträchtigt nicht nur die Vielfalt eines BGM, sondern bedeutet hinsichtlich der Prüfung einen erhöhten bürokratischen Aufwand.
Eine entsprechend gezielte und ­anerkannte Leistung für Arbeitgeber im Rahmen des BGM stellt daher die 4back-­Rückentherapie des Rehazentrums da. Bei dieser Maßnahme haben Unternehmen die Möglichkeit, die Kosten der Therapie für Mitarbeiter mit Rückenbeschwerden ganz oder anteilig zu übernehmen, um diese Mitarbeiter bei der Bewältigung zu unterstützen und Zeiten des Arbeitsausfalls aufgrund von Rückenbeschwerden zu senken. Die Kosten werden dann durch den Betrieb in voller Höhe als Betriebskosten abgerechnet.
Einen kostenlosen Beratungstermin für weitere Erklärungen über Inhalt, Kosten und Integration der 4back-­Rückentherapie in das BGM erhalten Interessierte unter
(0385) 326 16 94.