Rote Karte für giftige Styropore

Gefährliche Styroporabfälle dürfen nicht mit dem Gelben Sack entsorgt werden

Schwerin • Es gibt immer wieder Menschen, die es sich leicht machen, wenn es um das Entsorgen von Müll geht. Nach dem Motto „Aus den Augen, aus dem Sinn“ werden scheinbar bedenkenlos alle möglichen Müllarten in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne gestopft. Das möchte die Schweriner Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgesellschaft mbH (SAS) nicht tatenlos hinnehmen und appelliert an die Verbraucher, bei der Mülltrennung sorgfältiger vorzugehen. Aktueller Anlass für diesen erneuten Aufruf ist eine Anordnung des Unternehmens Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH, die seit dem 1. Oktober 2016 gilt.

Demnach werden die mit dem Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) behandelten Dämmstoffe durch die novellierte Abfallverzeichnisverordnung als gefährliche Abfälle definiert.
„Bekanntermaßen sind Dämmstoffe keine Verkaufsverpackungen und haben deswegen nichts in unseren Erfassungsbehältnissen zu suchen“, sagt SAS-Betriebsleiter Martin Schulze. In der Vergangenheit ist immer wieder versucht worden, HBCD-haltige Dämmstoffe, die oft zur Wärmedämmung eingesetzt werden, mit dem Gelben Sack verschwinden zu lassen. „Wer versucht, die gefährlichen Abfälle auf diese Weise zu entsorgen, macht sich strafbar“, erklärt Schulze.
Die SAS-Mitarbeiter wurden bereits auf die geänderte Rechtslage hingewiesen und dafür sensibilisiert, beim Erfassen von Leichtverpackungen mit dem Gelben Sack strikt nur Verkaufsverpackungen und Packhilfsmittel aus Styropor einzusammeln. Säcke und Behälter, die anderes Styropor enthalten, bekommen einen entsprechenden Hinweis und werden stehen gelassen. Ein roter Aufkleber informiert dann darüber, dass wegen falscher Befüllung keine Entsorgung erfolgt.
Wer sich nicht sicher ist, ob das angefallene Styropor HBCD enthält oder weitere Fragen zu dessen Entsorgung hat, kann sich gern unter der Telefonnummer (0385) 57 70-200 an den Kundenservice der SAS wenden.

Nur das gehört in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne

Der Gelbe Sack und die Gelbe Tonne sind Bestandteil des Dualen Systems der deutschen Abfallwirtschaft. Darin können Verkaufsverpackungen aus Metall, Verbundstoffen und Kunststoff entsorgt werden. Dazu gehören unter anderem Konserven- und Getränkedosen sowie Alu-Schalen und Alu-Folien. Aber auch Getränke- und Milchkartons, Tragetaschen, die Duschbadflasche und der Joghurtbecher aus Kunststoff sowie Obst- und Gemüseschalen und andere geschäumte Verpackungen sind hier richtig aufgehoben.

Hoffnung auf ein Umdenken bei der Bevölkerung

„Dabei versteht es sich von selbst, dass die Verpackungen sauber und ohne Inhaltsreste sind“, betont Martin Schulze. Gegenstände aus gleichen Materialien, wie zum Beispiel Wassereimer oder CDs, gehören nicht in die gelben Entsorgungsbehältnisse. „Es ist unverständlich und auch nicht nachzuvollziehen, dass die Menschen sogar Kleidungsstücke, Wäschetrockner und halbvolle Farbdosen in diesen Kreislauf bringen“, meint der Betriebsleiter. Er hofft auf ein Umdenken bei der Bevölkerung. Denn das falsche Befüllen löst einen Mehraufwand aus, den die SAS nicht unbegrenzt selbst tragen kann. Stephan Rudolph-Kramer

Fotos: maxpress