Rechte für Patienten wurden angepasst

Bedürfnisse werden verstärkt berücksichtigt

Schwerin • Patienten haben oft genaue Vorstellungen, wie ihre medizinische Reha nach einer Operation oder einem Unfall aussehen soll. Hier heißt es außerdem: Erfolg macht sich nur bemerkbar, wenn die Reha auf die Bedürfnisse des Versicherten abgestimmt ist. Entsprechend wurde das Wunsch- und Wahlrecht für Patienten geregelt. Laut §9 IX. des Sozialgesetzbuches wird „bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe (...) berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen“. Das bedeutet zunächst: Patienten haben nun mehr Mitspracherecht in Bezug auf ihre bevorstehende Reha. „Im Rehabilitationsantrag können vier Wünsche geäußert werden – über den Ort der Reha, die Wahl der Einrichtung, ob ganztägig ambulant oder stationär sowie den Beginn der Reha“, erklärt Anne Kuske, Sozialarbeiterin im Rehazentrum Schwerin.

Jedoch müssen die angegebenen Wünsche plausibel begründet sein. Faktoren wie persönliche Lebensumstände, Alter, Geschlecht und sogar Religiosität können hier eine Rolle spielen.
Anschließend wird der Reha-Antrag genauestens überprüft, denn die gewünschte Reha-Klinik muss die Indikation haben, mit dem zuvor definierten Reha-Ziel übereinstimmen und – nicht zuletzt – freie Plätze haben. „Sollte der Antrag abgelehnt werden, können Patienten dann in Widerspruch gehen“, so Anne Kuske. Sie empfiehlt außerdem, sich sorgfältig zu informieren und zu schauen, welche Reha wirklich passt. „Im Rehazentrum arbeiten wir zum Beispiel immer sehr intensiv und hoch frequentiert mit den Patienten zusammen. Umso schneller gelingt die Genesung.“
Bei Fragen kann sich an die Deutsche Rentenversicherung unter (0800) 1000 4800 gewendet werden. Auch das Rehazentrum steht gerne beratend zur Seite. 

ml