Plakette öffnet Tür zu Bus und Bahn
STOLLE prüft E-Scooter auf Nahverkehrstauglichkeit
Schwerin • Das Infrastrukturministerium Mecklenburg-Vorpommern hat eine Verwaltungsvorschrift zur Mitnahme von Elektro-Scootern in Linienbussen und Straßenbahnen des öffentlichen Personennahverkehrs erlassen. Der Nahverkehr Schwerin (NVS) und das Sanitätshaus STOLLE setzen nun diese Regelung gemeinsam um. Ein Aufkleber soll dem Bus- oder Straßenbahnfahrer zeigen, ob der E-Scooter mitgenommen werden kann.
Dafür müssen der Scooter-Fahrer einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G besitzen und der elektrisch angetriebene Scooter verschiedene technische Bedingungen erfüllen. Alte Fahrzeuge sind oft zu groß und zu schwer, sind nicht auf engem Raum rangierfähig oder bleiben an der Schwelle hängen. Damit jeder Scooter-Fahrer weiß, ob er mitgenommen werden kann, sollte er sein Fahrzeug kostenfrei bei STOLLE überprüfen lassen. „Dabei spielt es keine Rolle, ob der E-Scooter bei uns, einem anderen Sanitätshaus oder im Internet gekauft wurde“, erklärt STOLLE-Mitarbeiter Mathias Meier, Leiter des Reha-Logistikzentrums in Schwerin-Süd. Hier findet auch die Prüfung statt. Ist der E-Scooter für den Schweriner Nahverkehr zulässig, bekommt er einen kostenlosen Aufkleber, der gut sichtbar an der Vorderseite angebracht wird. Sollte der Scooter ungeeignet sein, beraten die STOLLE-Mitarbeiter zu möglichen Alternativen. Diese Aktion beginnt ab Mai 2017. Wer nicht genau weiß, ob sein Fahrzeug geeignet ist, kann sich nach vorheriger Terminvereinbarung unter Telefon (0385) 590 96 27 in der Werkstraße 502 kompetent beraten lassen.
Am 30. Mai führt das Sanitätshaus STOLLE gemeinsam mit dem Nahverkehr Schwerin ein kostenloses Rollatortraining durch, an dem auch E-Scooter-Fahrer teilnehmen können. Die Anmeldung ist telefonisch unter (0385) 590 96-0 möglich.
srk