NVS: Entwertung direkt beim Kauf

Ab 1. Februar gibt es in Bussen und Bahnen nur noch Tickets für die unmittelbare Fahrt

Schwerin • Fahrgäste des Schweriner Nahverkehrs aufgepasst: Zum 1. Februar werden die mobilen Fahrausweisautomaten in Straßenbahnen und Bussen auf den Verkauf von entwerteten Tickets für den unmittelbaren Fahrtantritt umgestellt. Der Vorverkauf erfolgt weiterhin über die stationären Automaten oder Verkaufsstellen.

Das Software-Update aller mobilen Fahrscheinautomaten des NVS wird in der Nacht vom 31. Januar zum 1. Februar vorgenommen. Wie schon bei der jetzigen Version können sich die Fahrgäste auf der Startseite ihren gewünschten Fahrausweis mittels Fingertipp auf dem Bildschirm auswählen. Wird beispielsweise ein Einzelfahrschein oder eine Monatskarte gewünscht, kann einfach auf das entsprechende Bedienfeld getippt werden und automatisch geht es in den nächsten Auswahlbereich. Ganz neu ist an dieser Stelle, dass in den Straßenbahnen und Bussen grundsätzlich bereits entwertete Ausweise ausgegeben werden. Die Möglichkeit, einen nicht entwerteten Schein zu kaufen, entfällt. „Durch die Umstellung verläuft der Einstiegsvorgang bis zum sicheren Sitz- beziehungsweise Standplatz künftig zügiger. Außerdem wurde bei Kontrollen oftmals eine fehlende Entwertung festgestellt. Dem tragen wir mit der Anpassung ebenfalls Rechnung“, so Andreas Maack, Sachgebietsleiter Vertrieb beim NVS. Nur noch die im Vorverkauf erworbenen Tickets müssen dann am Entwerter im Fahrzeug entwertet werden. Der Vorverkauf erfolgt wie bisher an den 17 stationären Fahrscheinautomaten, an den Verkaufsstellen am Platz der Freiheit und Marienplatz sowie bei den externen Vertragspartnern.
Übrigens: Auf Grund der kleinen Bauform der mobilen Automaten ist hier nur die Annahme einer Banknote möglich. Für diese gelten folgende Regeln: 5 oder 10 Euro-Banknote ab einem Kaufwert von 1,10 Euro, 20 Euro-Banknote ab einem Kaufwert von 10,05 Euro und 50 Euro-Banknote ab einem Kaufwert von 37,00 Euro. Für den Vorverkauf am stationären Automaten gibt es keine Begrenzungen für Banknoten bis 100 Euro. Das Wechselgeld wird hier auch in Banknoten ausgegeben.

BU: „Bedienung und Oberfläche der mobilen Automaten bleiben grundsätzlich gleich. Nur die Gültigkeit der Fahrausweise wird angepasst“, erklärt Vertriebsleiter Andreas Maack (oben). Foto: maxpress