Nur zertifizierte Einlagen dürfen in den Arbeitsschuh

Schwerin • Arbeitssicherheitsschuhe sind für Beschäftigte in den unterschiedlichsten Berufen mit verschiedenen Sicherheitsklassifizierungen wichtiger Bestandteil der persönlichen Schutzbekleidung. Alle Regelungen rund um orthopädische Einlagen und Zurichtungen von Arbeitssicherheitsschuhen sind in der berufsgenossenschaftlichen Richtlinie DGUV 112-191 festgelegt. Sie schreibt unter anderem vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhe eingelegt werden dürfen. 

Orthopädie-Schumacher Wolfgang Götz vom Sanitätshaus STOLLE berichtet, dass viele Arbeitnehmer, aber auch Arbeitgeber, diese Vorschriften nicht kennen. Sie reagieren überrascht, wenn ihnen gesagt wird, dass man seine orthopädischen Einlagen für die Alltagsschuhe oder auch die beliebte Lammfelleinlage im Winter nicht einfach in ihre Arbeitssicherheitsschuhe legen darf.

Wenn nämlich andere, als bei der Bau-muster-prüfung verwendete Materialien in den Schuh eingearbeitet werden, erlischt die Baumusterprüfung für den Arbeitssicherheitsschuh und damit auch der Versicherungsschutz über die Berufsgenossenschaft. Das bedeutet im schlimmsten Falle, dass die Berufsgenossenschaft nach einem Arbeitsunfall keinen Cent für den Versicherten zahlen muss.

Das Thema Arbeitssicherheitsschuhe und die damit verbundene orthopädische Einlagenversorgung und Schuhzurichtung sind ein komplexes Thema und für den Laien deshalb oft schwer nachvollziehbar. 

Es ist deshalb ratsam, sich bei Unsicherheiten von einem Fachmann beraten zu lassen. Dies kann der Arbeitssicherheitsbeauftragte im Unternehmen sein, wenn es aber konkret um eine orthopädische Einlagenversorgung oder Schuhzurichtung geht, auch der Orthopädie-Schuhmacher des Vertrauens.Im Sanitätshaus STOLLE in Schwerin bieten Wolfgang Götz und seine Kollegen eine kompetente Beratung für die optimale Versorgung bereits vorhandener Arbeitsschuhe, aber auch das Komplettpaket aus Arbeitssicherheitsschuh und zertifizierter Einlage verschiedener Arbeitssicherheitsschuh-Hersteller an. 

Die Kosten für orthopädischen Einlagen und Zurichtungen an Arbeitssicherheitsschuhen kann je nach Situation die Deutsche Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit, die Berufsgenossenschaft oder der Arbeitgeber tragen.

mh/srk