Noch keine Entwarnung in Sachen Geflügelpest
Allein in den ersten Märztagen mehrere infizierte Wildvögel festgestellt / Vorerst keine Lockerung der Aufstallungspflicht
Mehr als drei Monate nach Ausbruch der Geflügelpest zeichnet sich im Landkreis Ludwigslust-Parchim und der Landeshauptstadt Schwerin eine leichte Entspannung der Situation ab. Wenn bis Mitte März keine weiteren Ausbrüche bei Hausgeflügel im Land auftreten, dann könnte die Aufstallungspflicht stufenweise gelockert werden, erläutert Dr. Olav Henschel, Leiter des für den Landkreis und die Landeshauptstadt zuständigen Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung die vom Land beschriebene Perspektive. Aber Entwarnung gibt es derzeit keinesfalls.
Dr. Henschel kennt die Sorgen der Geflügelhalter und deren Ruf nach Lockerung der Aufstallungspflicht. „Es ist richtig, die Wellen des großen Ausbruchs der Geflügelpest in Schwanheide ebben langsam ab. Aber das Geschehen unter den Wildvögeln in unserem Landkreis ist nach wie vor in vollem Gange“, sagt der erfahrene Veterinärmediziner. „Pro Woche haben wir derzeit jeweils mehrere Funde verendeter Vögel, die positiv H5N8 getestet wurden. Allein am Mittwoch dieser Woche hatten wird drei Befunde, einen im Raum Dömitz und zwei im Raum Schweriner See, in allen Fällen in bestehenden Restriktionsgebieten. Hinzu kommen die zunehmenden Funde aus den Nachbarkreisen in Schleswig-Holstein, deren Restriktionsgebiete in unseren Kreis hineinreichen.“
Wie lange die Aufstallungspflicht noch bestehen bleibt, ist folglich offen, sagt Dr. Henschel. Auch habe das Landwirtschaftsministerium noch keine endgültige Entscheidung über die Lockerung der Maßnahmen getroffen. Derzeit ist der Zug der Wasservögel in vollem Gange. Vor Mitte März ist daher kaum mit Entspannung zu rechnen. Am längsten wird die Aufstallungspflicht voraussichtlich in den Risikogebieten erhalten bleiben. Das sind von den Ornithologen identifizierte Rast- und Nahrungsgebiete bestimmter Wasservogelarten. Im Landkreis Ludwigslust-Parchim entsprechen sie fast exakt den derzeit infolge Geflügelpest
bei Wildvögeln festgelegten Beobachtungsgebieten. Diese sind auf der interaktiven Landkarte auf der Internetseite des Landkreises www.kreis-lup.de oder auf www.schwerin.de zu sehen.
„So bleibt bis auf Weiteres nicht viel mehr als zu hoffen, dass die Situation weiterhin ruhig bleibt“, sagt Dr. Henschel. „Und es ist wichtig ist, dass jeder Geflügelhalter die Biosicherheitsmaßnahmen einhält und dazu beiträgt, erneute Ausbrüche beim Hausgeflügel zu verhüten.“
Hintergrund
Seit November vergangenen Jahres sind im Landkreis Ludwigslust-Parchim, in der Landeshauptstadt Schwerin sowie unmittelbar an den Landkreis grenzenden Landkreisen mehr als zwanzig mit dem Geflügelpest-Virus infizierte verendete Wildvögel aufgefunden worden. Des Weiteren wurde der Ausbruch der Geflügelpest vom hochansteckenden Subtyp H5N8 in einem kleineren Hausgeflügelbestand in Demen und in einem Legehennenbetrieb in Schwanheide bei Boizenburg festgestellt. Dort mussten Anfang Februar mehr als 100.000 Tiere getötet werden. Sperrmaßnahmen für den Zoologischen Garten Schwerin sind seit dieser Woche erloschen. Allerdings besteht nach wie vor in Schwerin ein großräumiges Beobachtungsgebiet aufgrund der Geflügelpest bei Wildvögeln.