Nahverkehrsregeln für E-Scooter

Bedingungen zur Beförderung von Elektromobilen

Schwerin • Menschen mobil zu machen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, ist ein Eckpfeiler der Unternehmensphilosophie der Nahverkehr Schwerin GmbH. Auf diese Fahrgäste geht der NVS mit seinen Angeboten stets individuell ein. So erlaubt er auch weiterhin die Mitnahme eines E-Scooters in Bussen und Straßenbahnen der Landeshauptstadt – allerdings unter bestimmten gesetzlichen Bedingungen.

Nahverkehrsregel Nummer eins: Die Sicherheit aller Fahrgäste muss gewährleistet sein. Das gilt natürlich auch bei der Beförderung von E-Scootern. Der Nahverkehr Schwerin hält diesen Gefährten weiterhin die Türen offen, richtet sich dabei jedoch nach einem neuen Gesetzerlass: Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern hat die Mitnahmeregeln für die Zukunft definiert: Ein E-Scooter muss vier Räder haben und darf maximal 1.200 Milimeter lang sein. Damit er sicher steht, muss er ein Bremssystem besitzen, das auf beide Räder einer Achse wirkt und nicht durch ein Differenzial überbrückt werden kann – zum Beispiel durch eine gesonderte Feststellbremse. Zudem benötigt er ausreichend Bodenfreiheit und Steigfähigkeit, um über eine mit maximal 12 Prozent geneigte Rampe fahren zu können, ohne aufzusetzen. 

Auch darf das Elektromobil keine zusätzlichen Anbauten besitzen. Sie könnten es am rückseitigen Aufstellen an der Anlehnfläche des Rollstuhlplatzes hindern oder einschränken. Gleiches gilt für mitgeführte Sachen. Dabei darf das Gewicht von E-Scooter und Fahrer 300 Kilogramm nicht überschreiten.

Erfüllt das Mobil die technischen Vorgaben, um im Nahverkehr befördert zu werden, wird am Lenker ein spezieller NVS-Aufkleber bis zur Einführung des bundeseinheitlichen Siegels, das zur Mitfahrt berechtigt, angebracht.

Auch für die E-Scooter-Fahrer gibt es Mitnahmebedingungen. Sie benötigen einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G (Gehbehinderung). 

Überdies muss das Mobil vom Fahrer gut beherrscht, rückwärts  in den Linienbus gefahren und nach Vorschrift eingeparkt werden können – auf den vorgesehenen Platz gegenüber der zweiten Tür. Der Ministeriums-erlass gilt ab sofort. Damit sich die E-Scooter-Fahrer auf die neuen Regeln einstellen können, räumt der NVS einen Übergangszeitraum bis zum 31. Mai 2017 ein. Dazu bietet der Nahverkehr neben dem Sanitätshaus Stolle und dem Sanitätshaus Hofmann kostenlose Beratungsgespräche an. 

Natürlich hat auch der NVS Hilfreiches im Angebot: Auf seinem Betriebshof ermöglicht das Unternehmen ein kostenloses Training für E-Scooter-Fahrer. Und den Aufkleber gibt es bei entsprechendem Nachweis auch sofort. Wer sich anmelden möchte, kann mit dem NVS per Telefon unter (0385) 3990-333 gleich einen Termin vereinbaren.            

mp

Fotos: NVS