Linke will Schülerbeförderung auf bessere Füße stellen

Schlechterstellung von finanzschwachen Familien beenden

Für die kommende Stadtvertretung hat DIE LINKE zwei Anträge gestellt, in denen es darum geht, die Schülerbeförderung auf bessere Füße zu stellen.

Zum einen sollen die Mindestentfernungen für die Kostenübernahme in der Landeshauptstadt für Schüler bis zur 6. Klasse auf 1 Kilometer und für ältere Schüler auf 2 Kilometer reduziert werden, bisher sind diese doppelt so hoch. Zum anderen soll die Schlechterstellung, die durch die Einführung der landesfinanzierten Schülerbeförderung für Anspruchsberechtigte aus dem Bildungs- und Teilhabepaket entstanden ist, zum kommenden Schuljahr wieder beseitigt werden.

Als die entsprechenden Satzungen im September vergangenen Jahres beraten wurden, hatte die Stadtverwaltung in einer Stellungnahme zu den Vorlagen versichert, dass es durch die Neuregelung keine Schlechterstellung geben würde und der Differenzbetrag zwischen der Erstattung der landesseitigen Schülerbeförderungskosten zuzüglich dem bisherigen Eigenanteil von 5€ für die Monatskarte über Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket übernommen werden kann. Dies stellt sich aktuell jedoch als kaum realisierbar dar, lediglich für Kinder bei denen eine geförderte Freizeitbetätigung vorliegt und die Eltern monatlich einen entsprechenden Härtefallantrag stellen, in dem sie nachweisen, dass sie den Differenzbetrag nicht selbst aufbringen können, wäre eine solche Kostenübernahme entsprechend des Gesetzes möglich. Dies halten wir sowohl für die Eltern, als auch für den Verwaltungsaufwand für den falschen Weg.

"Um diese Schlechterstellung zu beenden, sehen wir aktuell nur den Weg, für die betroffenen Kinder einen eigenen Monatskartentarif beim Schweriner Nahverkehr einzuführen, dieser würde dementsprechend 21,30 € (16,30 € Schülerbeförderungskosten + 5 € Eigenanteil) betragen.", erklärt Stadtvertreter Stefan Schmidt das Vorhaben seiner Fraktion.

In den vergangenen Monaten gab es auch in der Stadt Schwerin viel Kritik an den festgelegten Entfernungsgrenzen für die Kostenübernahme der Stadt bei der Schülerbeförderung. Die Realität, ab welcher Entfernung Eltern für ihre Kinder zu einer Monatskarte greifen, damit sie sicher zur Schule kommen, sieht anders aus, als die aktuelle Regelung in der Satzung. Dies liegt insbesondere auch am Sicherheitsbedürfnis, dass Eltern für ihre Jüngsten haben und dem insbesondere in einem städtischen Umfeld anders Rechnung getragen werden kann. Auch das Schulgesetz schreibt die Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen vor.

"Aus diesem Grund schlagen wir eine Halbierung der bisherigen Mindestentfernungen vor und verweisen dabei darauf, dass es bereits anderenorts gleichlautende Festlegungen gibt und Eltern dort, wo diese gelten, schon ab diesen Entfernungen einen entsprechenden Anspruch auf Kostenübernahme haben. Mit der Erweiterung der Kostenübernahme und den damit verbundenen zusätzlichen Mitteln, die dem Schweriner Nahverkehr zufließen können , wäre auch die Einführung des Monatskartentarifes für Kinder aus finanziell benachteiligten Familien nach unserer Einschätzung ohne eine Erhöhung des Zuschusses der Stadt an den NVS möglich.", führt Schmidt seine Gedanken zu der Initiative weiter.

Wir hoffen in den Beratungen der Anträge auf eine breite Unterstützung in der Stadtvertretung, da wir hiermit eine sehr gute Möglichkeit für die Stärkung des Schweriner Nahverkehrs und für die Unterstützung vieler Familien in der Stadt Schwerin sehen.