„Hühnerställe” sind erlaubt

Nachbarschaftsklage aus den Waisengärten wurde abgewiesen

Werdervorstadt • Vom Balkon oder dem Wohnzimmerfenster aus den Blick auf den Schweriner See genießen – das ist wohl einer der größten Vorteile der Eigentumswohnungen in den Schweriner Waisengärten. Doch nicht nur Anwohner sondern auch alle anderen Schweriner und Gäste der Stadt sollen das Seeufer erleben und erkunden. Um das möglich zu machen, haben die Schweriner Stadtplaner strenge Festsetzungen für die Bebauung der Waisengärten festgelegt. „Uns war es wichtig, durch die zum See hin aufgelockerte Bebauung weitreichende Durchblicke zu schaffen, damit die öffentlich nutzbaren Grünflächen und der Zugang zum See für die Schwerinerinnen und Schweriner erlebbar bleiben”, so Baudezernent Bernd Nottebaum.
Genau das stellten jedoch einige Anwohner in Frage. Stein des Anstoßes waren Dachaufbauten auf den Flachdächern einiger Dreigeschosser. Die verärgerten Bürger sprachen von einer „unzumutbaren Beeinträchtigung” und reichten Klage beim Verwaltungsgericht gegen die „Hühnerställe” ein. Die Stadt habe rechtswidrig Baugenehmigungen erteilt.
Bernd Nottebaum versteht die Verärgerung der Anwohner, weist die Vorwürfe jedoch zurück. „Dachaufbauten, die kein neues Vollgeschoss darstellen, sind im Bebauungsplan nicht ausgeschlossen und damit erlaubt”, so der Baudezernent. Dies bestätigte nun auch das Verwaltungsgericht und wies die Nachbarschaftsklage zurück. Die Aufbauten widersprechen demnach weder der Festsetzung der maximalen Vollgeschosse noch der erlaubten Dachform.
Eine der neuen Dachaufbauten sei jedoch höher als erlaubt. „Dagegen werden wir vorgehen”, verspricht Bernd Nottebaum.

Text: Nele Reiber