Gute Nachrichten von der AOK zum Jahreswechsel

Kinderbonus für einen gesunden Lebensstil

Die AOK Nordost belohnt einen gesunden Lebensstil mit dem Kinderbonus
Die AOK Nordost belohnt einen gesunden Lebensstil mit dem Kinderbonus, Foto: AOK Nordost

Schwerin • Die AOK Nordost startet mit einem stabilen Zusatzbeitrag in das neue Jahr. Damit bleibt die Gesundheitskasse auch weiterhin eine der günstigsten Kassen im Nordosten. Gleichzeitig baut sie ihr Leistungsangebot weiter aus.

Ab 2020 gibt es den AOK-Kinderbonus, der versicherte Kinder von Geburt an bis zum 15. Geburtstag unterstützt: Das Angebot belohnt Vorsorge- und Bewegungsmaßnahmen mit Punkten, die bares Geld wert sind. Denn die Gesundheit der Kinder nachhaltig zu fördern, ist für die AOK Nordost eine Herzensaufgabe. Leistungen zur Vorsorge und Früherkennung der AOK Nordost sichern die gesunde und altersgemäße Entwicklung des Nachwuchses. Impfungen bieten dabei Schutz vor gefährlichen Krankheiten. Und mit regelmäßiger Bewegung schaffen Eltern eine wichtige Grundlage für die positive und lebenslange Einstellung ihres Kindes gegenüber sportlichen Aktivitäten.
Das zahlt sich doppelt aus: Für die Gesundheit und auf dem Kinderbonus-Konto. Mit jeder Gesundheitsmaßnahme sammeln die Kinder Punkte, die als Geldprämie ausgezahlt oder für besondere Leistungen des Kindes eingelöst werden können. 100 Punkte entsprechen einem Gegenwert von einem Euro. Die Teilnahme ist kostenfrei und beginnt mit dem Tag, an dem die schriftliche Erklärung des gesetzlichen Vertreters per Post oder online bei der Gesundheitskasse eingeht. Das Bonusprogramm besteht aus insgesamt fünf Leveln, die sich an Altersstufen orientieren und die unabhängig voneinander belohnt werden. Ab der Geburt bis zum 15. Geburtstag des Kindes sind insgesamt bis zu 1.250 Euro als Bonus für jedes Kind möglich. Die angesammelten Punkte können jederzeit für folgende besondere Leistungen eingelöst werden:
• Eltern-Kind-Sport
• Delfi/PEKIP
• Babymassage
• Brillengläser
• Akkupunktur
• gewählte Eigenleistungen in der kieferorthopädischen Behandlung (wie Glattflächenversiegelung oder farblose Brackets)
• Zuzahlungen beim Kinderarzt für individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
• Eigenanteil Atteste für Sport
• Besondere Therapien (zum Beispiel Tiertherapie)
• Zuschuss Sportausrüstung
• Sedierung/Vollnarkose beim Zahnarzt (Entfernung der Weisheitszähne)

Zum Levelende werden die noch übrigen Punkte als Geldprämie ausgezahlt. Mehr Informationen dazu gibt es online auf aok.de/nordost/kinderbonus.

AOK Nordost