Gut versorgt in der Urlaubszeit

Augustenstift bietet Verhinderungspflegeleistung an

Schwerin • Es gibt viele Menschen, die ihre Angehörigen in der eigenen Häuslichkeit pflegen oder sich regelmäßig um sie kümmern. In der Urlaubszeit oder bei Verhinderung der Angehörigen kann eine Ersatzpflege in Anspruch genommen werden.

Seit dem 1. Januar 2015 ist eine Verhinderungspflege bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr möglich und wird von den Pflegekassen getragen. Der Ambulante Pflegedienst des Augustenstift zu Schwerin übernimmt diese gerne und kommt für diese Zeit einmal oder mehrmals täglich in die Häuslichkeit.
„Neu ist, dass mit dem Pflegestärkungsgesetz II Menschen ab dem Pflegegrad 2 ein Betrag von 1.612 Euro für eine notwendige Ersatzpflege zusteht“, so Janett Hannemann, Pflegedienstleiterin des Ambulanten Dienstes. Diese Neuerung ermöglicht es pflegenden Angehörigen, für eine längere Zeit zu verreisen oder regelmäßige Termine wahrzunehmen.
Bei Interesse an der Verhinderungspflege, den vielfältigen Angeboten des Ambulanten Dienstes oder zu den Neuerungen im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes II gibt Janett Hannemann unter (0385) 55 86 480 gerne Auskunft. fh