Gruben werden weiter auf Dichtheit geprüft
Kleingartenpächter können Grubenmanagement kontaktieren
Nur intakte Sammelgruben erfüllen die hohen Ansprüche zum Schutz des Grund- und Oberflächenwassers. Deshalb setzt die Schweriner Abwasserentsorgung (SAE) konsequent die Prüfungsauflagen der Allgemeinverfügung um. Obwohl einige Fristen bereits abgelaufen sind, müssen allein im Zuständigkeitsgebiet des Kreisverbandes der Gartenfreunde Schwerin e.V. noch gut 1.000 Gruben geprüft werden.
Nicht nur die Pächter der mehr als 8.000 Kleingärten, Bootshäuser und Wochenendhäuser in Schwerin sind verpflichtet, gegenüber der SAE den Nachweis über die Dichtheit von abflusslosen Sammelgruben zu erbringen, sondern auch die Eigentümer von Sammelgruben in der Wohnbebauung. Insgesamt sind 7.915 Parzellen im Abwasserkataster erfasst. Von diesen wurden bislang 6.264 geprüft.
„Wir raten allen, die noch kein Zertifikat vorlegen können, sich umgehend mit uns in Verbindung zu setzen“, sagt Christin Plosl vom Grubenmanagement der SAE, um Strafgebühren zu verhindern. Die Pächter haben eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass eine Dichtheitsprüfung erfolgt und rechtzeitig vor Ablauf des Zertifikats deren Wiederholung zustande kommt. Das ist gar nicht so schwer. Für die Erstprüfung können die Kleingärtner sich an ihren Verein wenden, der dann wiederum mit dem Kreisverband der Gartenfreunde Schwerin e.V. Prüftermine ermöglicht. Die Wiederholungsprüfung muss nach standardisiertem Verfahren erfolgen. Hier ist das vereinfachte Prüfverfahren nicht mehr zulässig. „Diesbezüglich und zu allen weiteren Nachfragen beraten wir die Pächter natürlich gern“, so Grubenmanagerin Christin Plosl.
Die eigentliche Prüfung, die gut eine halbe Stunde Zeit in Anspruch nimmt, bedarf einer gewissen Vorbereitung. Der Pächter muss Angaben über Baujahr, Größe und Bauart (zum Beispiel abgedichtete Mauergrube, Plastikbehältnis, Betonringe) bereithalten.Zunächst erfolgt dann eine Sichtprüfung, bei der die gemachten Angaben abgeglichen werden. Die Grube selbst muss bei der Kontrolle bis Einlaufstutzen gefüllt sein. Wird die Dichtheit nachgewiesen, erhalten die Pächter das Zertifikat und können getrost dem Wiederholungstermin entgegen sehen. Dieser ergibt sich aus der Lage – abhängig von den ausgewiesenen Trinkwasserschutzzonen. Ist die Grube undicht, muss sie umgehend instandgesetzt oder sofort stillgelegt werden. Dafür wird die geleerte Grube gereinigt, Rohrverbindungen zur Laube sind zu kappen. Möglich ist natürlich auch eine reine Gartennutzung der Parzelle, das heißt, es gibt nur einen Gartenwasseranschluss.