Großzügige Geldgeschenke vom Staat

Sparkasse rät: Fördermöglichkeiten für die private Vorsorge und das eigene Heim können viel ausmachen

Schwerin • Wer für den Ruhestand vorsorgen oder für die eigenen vier Wände sparen möchte, bekommt vom Staat oftmals noch einen Obolus dazu. Die hauspost hat mit Alexander Beutin, Leiter der Sparkassen-Zweigstelle Lankow, über die verschiedenen Möglichkeiten gesprochen.

hauspost: Herr Beutin, wie genau funktioniert das mit den „Geldgeschenken”?
Alexander Beutin: Die private Altersvorsorge ist wichtig, um auch im Rentenalter gut leben zu können. Eine attraktive Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen, ist die staatlich geförderte Riester-Rente. Für jeden Riester-Sparer, der mindestens vier Prozent seines Vorjahres-Bruttoeinkommens einzahlt, gibt es eine Grundzulage von mittlerweile 175 Euro, sowie 300 Euro für jedes ab dem Jahr 2008 geborene Kind. Für ältere Kinder gibt es eine Zulage von 185 Euro. Schließt man den Vertrag vor dem 25. Geburtstag ab, profitiert man zusätzlich von einem einmaligen Berufseinsteigerbonus von bis zu 200 Euro. Außerdem kann man mögliche Steuervorteile nutzen, denn die Beiträge können als Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

hauspost: Wo bieten sich weitere Fördermöglichkeiten an?
Alexander Beutin: Zahlt Ihr Arbeitgeber beispielsweise vermögenswirksame Leistungen (VL), können Sie dafür eine Förderung vom Staat erhalten. Bei VL handelt es sich um freiwillige Beträge des Arbeitgebers, die den Arbeitnehmer bei der Vermögensbildung unterstützen sollen. Die Leistungen werden mit dem monatlichen Gehalt versteuert, dann aber direkt in einen Sparplan investiert. Dabei haben Sie in erster Linie die Wahl zwischen einem Bausparvertrag oder einem Sparplan in ausgewählte Fonds. Bis zu 40 Euro monatlich kann das Geldgeschenk des Chefs betragen. VL-Sparen lohnt sich umso mehr, wenn die staatliche Förderung genutzt werden kann. Je nachdem für welche Anlage man sich entscheidet, unterscheidet sich diese. Wer sich zum Beispiel für einen Fondssparplan entscheidet und den maximal geförderten Betrag von 400 Euro im Jahr anlegt, kann bis zu 80 Euro an Arbeitnehmersparzulage erhalten. Das entspricht 20 Prozent der VL-Einzahlungen. Sind es weniger als 400 Euro, kann der Sparer die VL-Beiträge aus dem eigenen Gehalt aufstocken, um die Zuschüsse zu erhöhen. Seit dem 18. September 2018 gibt es für Familien und Alleinerziehende mit Kindern unter gewissen Voraussetzungen eine besondere Förderung für den Bau oder Kauf der eigenen vier Wände. Über das Baukindergeld bekommen sie hier 12.000 Euro (pro Kind) als Zuschuss vom Staat. Ob Sie diesen Zuschuss erhalten, können Sie sogar sofort auf der Internetseite der KfW (www.kfw.de/baukindergeld) prüfen und dort auch direkt beantragen.

hauspost: Und wie sieht es mit dem angesprochenen Bausparvertrag aus?
Alexander Beutin: Der Bausparvertrag ist die einzige Sparform, für die unter gewissen Voraussetzungen gleich drei Förderungen beantragt werden können. Neben einer Riester-Förderung und der Arbeitnehmersparzulage belohnt der Staat Bauspareinzahlungen mit 8,8 Prozent Wohnungsbau-Prämie. Diese wird bei Ledigen für Einzahlungen von bis zu 512 Euro und für Verheiratete bis 1.024 Euro pro Jahr gezahlt. Wie auch bei den anderen Förderungsmöglichkeiten muss immer eine individuelle Betrachtung erfolgen, da es Einkommensgrenzen, Höchst- und Mindestbeiträge zu beachten gilt. Das kann am besten in einem persönlichen Gespräch bei einer Beraterin oder einem Berater erfolgen.