Geldgeschenke vom Staat

Fördermöglichkeiten für die private Vorsorge

Schwerin • Ob beim Vorsorgen für den Ruhestand oder beim Sparen für die eigenen vier Wände – vom Staat gibt es oftmals noch einen Obolus dazu. Wie das genau funktioniert, erklärt Christian
Paeplow, Leiter der Geschäftsstelle Neu Zippendorf:

„Die private Altersvorsorge wird immer wichtiger. Das hat auch der Staat erkannt und die Riester-Rente geschaffen. Für jeden Riester-Sparer, der mindestens vier Prozent seines Vorjahres-Bruttoeinkommens einzahlt, gibt es eine Grundzulage von 154 Euro (ab 2018: 175 Euro) sowie 300 Euro für jedes ab dem Jahr 2008 geborene Kind.

Für ältere Kinder gibt es eine Zulage von 185 Euro. Beim Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag, wird zusätzlich von einem einmaligen Berufseinsteigerbonus von bis zu 200 Euro profitiert.* Außerdem können mögliche Steuervorteile genutzt werden, denn die Beiträge können als Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.“

hauspost: Wo bieten sich weitere Fördermöglichkeiten an?

Christian Paeplow: Zahlt Ihr Arbeitgeber beispielsweise vermögenswirksame Leistungen (VL), können Sie dafür eine Förderung vom Staat erhalten. Bei VL handelt es sich um freiwillige Beträge des Arbeitgebers, die den Arbeitnehmer bei der Vermögensbildung unterstützen sollen. Die Leistungen werden mit dem monatlichen Gehalt versteuert, dann aber direkt in einen Sparplan investiert. Dabei haben Sie in erster Linie die Wahl zwischen einem Bausparvertrag oder einem Sparplan in ausgewählte Fonds. Bis zu 40 Euro monatlich kann das Geldgeschenk des Chefs betragen. VL-Sparen lohnt sich umso mehr, wenn die staatliche Förderung genutzt werden kann. Je nachdem für welche Anlage man sich entscheidet, unterscheidet sich diese.

Wer sich zum Beispiel für einen Fondssparplan entscheidet und den maximal geförderten Betrag von 400 Euro im Jahr anlegt, kann bis zu 80 Euro an Arbeitnehmersparzulage erhalten. Das entspricht 20 Prozent der VL-Einzahlungen. Sind es weniger als 400 Euro, kann der Sparer die VL-Beiträge aus dem eigenen Gehalt aufstocken, um die Zuschüsse zu erhöhen.

hauspost: Wie sieht es mit dem angesprochenen Bausparvertrag aus?

Christian Paeplow: Der Bausparvertrag ist die einzige Sparform, für die unter gewissen Voraussetzungen gleich drei Förderungen beantragt werden können. Neben einer Riester-Förderung und der Arbeitnehmersparzulage belohnt der Staat Bauspareinzahlungen mit 8,8 Prozent Wohnungsbau-Prämie.

Diese wird bei Ledigen für Einzahlung bis zu 512 Euro und für Verheiratete bis 1.024 Euro pro Jahr gezahlt. Wie bei den anderen Förderungsmöglichkeiten muss immer eine individuelle Betrachtung erfolgen, da es Einkommensgrenzen, Höchst- und Mindestbeiträge zu beachten gilt. Das kann in einem persönlichen Gespräch bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater erfolgen.

* Die mittelbare Zulagenberechtigung besteht seit 2012 nur, wenn mindestens 60 Euro Eigenbeitrag erbracht werden.

Fotos: Sparkassenverlag