Freie Fahrt mit Plakette des Nahverkehrs

Über 30 Fahrer bereits stolze Besitzer des NVS-Aufklebers

Schwerin • Wer im Alter noch unterwegs, in seiner Mobilität aber eingeschränkt ist, hat in einem E-Scooter einen guten Gefährten. Die wendigen Fahrzeuge machen gehbehinderte Menschen beweglicher und sind sogar zur Mitnahme in Bussen und Bahnen berechtigt. 

Seit März sind die Bedingungen zur Beförderung von Elektromobilen gesetzlich definiert: Ein E-Scooter muss vier Räder haben, ein Bremssystem besitzen, das auf beide Räder einer Achse wirkt und darf maximal 1.200 Milimeter lang sein. Zudem benötigt er ausreichend Bodenfreiheit und Steigfähigkeit, um über eine mit maximal 12 Prozent geneigte Rampe fahren zu können. Auch dürfen keine zusätzlichen Anbauten vorhanden sein. Das Gewicht von Gerät und Fahrer darf 300 Kilogramm nicht überschreiten. Sofern das Mobil diese technischen Vorgaben erfüllt, wird am Lenker ein spezieller NVS-Aufkleber angebracht. Seit dem 1. Juni ist diese Plakette Pflicht und berechtigt bis zur Einführung des bundeseinheitlichen Siegels zur Mitfahrt in Bussen und Bahnen. 

Seit Mai testete der NVS 30 E-Scooter-Fahrer, die jetzt mit einer Plakette unterwegs sind. „Einige mussten wir auch ablehnen, da die Geräte nicht diesen Vorschriften entsprachen”, sagt Wolfgang Block vom NVS-Kundendienst. 

Neben den gesetzlichen Voraussetzungen, will auch der Umgang mit dem E-Scooter gelernt sein. Das Mobil muss vom Fahrer gut beherrscht, rückwärts in den Linienbus gefahren und nach Vorschrift eingeparkt werden können. Hierfür ermöglicht der NVS ein kostenloses Training für E-Scooter-Fahrer. Nach erfolgreicher Teilnahme und allen notwendigen Nachweisen gibt es die Plakette sofort. Auch Karl Runge nutzte diese Möglichkeit bereits. „Ich bin noch viel unterwegs, immer mit der Straßenbahn. Deshalb bin ich den Bus nicht gewöhnt und es war eine kleine Herausforderung”, so der 89-Jährige. Das E-Scooter-Training beim NVS ist also in jedem Fall sinnvoll. 

Wer sich anmelden möchte oder Fragen zum NVS-Aufkleber hat, kann sich unter (0385) 3990-333 an den Kundendienst wenden. Für die Mithilfe bei der Umsetzung der Vergabe der Prüfplaketten bedankt sich der Nahverkehr bei den Sanitätshäusern Stolle, Hofmann und Kowsky sowie bei der Verkehrswacht Schwerin.

ml