Fahrtkostenzuschuss für Berufsschüler
Vergütungsgrenze wird angehoben
In Mecklenburg-Vorpommern sollen mehr Berufsschülerinnen und Berufsschüler von der finanziellen Unterstützung für Fahrt- und Übernachtungskosten profitieren. Das Land will die Regelungen für den Zuschuss verbessern. Dazu soll die Vergütungsgrenze auf 600 Euro angehoben werden. Bislang konnten nur Berufsschülerinnen und Berufsschüler einen Zuschuss erhalten, wenn ihre Ausbildungsvergütung nicht über 500 Euro brutto lag. Außerdem sollen die Zuschüsse künftig für ein Schuljahr und nicht nur für ein Schulhalbjahr gewährt werden.
„Die Wege zur Berufsschule sind für einige Jugendliche im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern weit. Wir werden die Fahrtzeiten nicht verändern können, wenn wir die Qualität des Berufsschulunterrichts und eine gewisse Größe der beruflichen Schulen erhalten wollen. Dennoch will die Landesregierung ihre Wertschätzung gegenüber der dualen Ausbildung zum Ausdruck bringen“, sagte Bildungsministerin Birgit Hesse in einem Gespräch mit Vertreterinnen und Vertreter der Handwerkskammer Schwerin. „Mit der Anhebung der Vergütungsgrenze setzen wir ein deutliches Zeichen. Die neuen Regelungen sollen bereits zum neuen Schuljahr angewendet werden“, kündigte Hesse an.
Das Land stellt pro Jahr insgesamt rund 350.000 Euro finanzielle Unterstützung für Fahrt und Übernachtungskosten von Berufsschülerinnen und Berufsschülern zur Verfügung. „Diese Mittel wurden bislang nie vollständig abgerufen. Mit den neuen Regelungen wollen wir erreichen, dass die Zuschüsse mehr Auszubildenden zu Gute kommen“, erläuterte Hesse. „Darüber hinaus haben wir die Antragsformulare überarbeitet und vereinfacht. Die Zahlung der Zuschüsse über ein ganzes Schuljahr soll den bürokratischen Aufwand für Auszubildende und die Verwaltung reduzieren. Außerdem wollen wir in Erfahrung bringen, in welcher Höhe Fahrtkosten überhaupt anfallen. Dazu ist eine Datenerhebung geplant. Hierbei sind wir auf die Unterstützung der Kammern angewiesen“, sagte Hesse.
Der Zuschuss des Landes bei einer notwendigen auswärtigen Unterkunft soll vom nächsten Schuljahr an pauschal 350 Euro für ein Jahr betragen. An den Fahrtkosten für die Hin- und Rückfahrten will sich das Land wie folgt beteiligen: Schülerinnen und Schüler sollen für den Weg vom Ausbildungs- oder Wohnort bis zur beruflichen Schule 280 Euro je Schuljahr bei einer Strecke bis 300 Kilometer (Hin- und Rückfahrt) erhalten. Bei einer Strecke über 300 Kilometer (Hin- und Rückfahrt) sollen es vom nächsten Schuljahr an 560 Euro sein. Letzter Ferientag an den beruflichen Schulen ist Freitag, 31. August 2018.