Erholungsurlaub für pflegende Angehörige

Kurzzeitpflege des Augustenstift zu Schwerin ermöglicht wertvolle Auszeiten für mehr Kraft im Alltag

Die beiden Kurzzeitpflegen des Augustenstift zu Schwerin freuen sich auf ihre „Urlaubsgäste“
Die beiden Kurzzeitpflegen des Augustenstift zu Schwerin freuen sich auf ihre „Urlaubsgäste“, Foto: Sozius/fh

Schwerin • Jedes Jahr überlegen viele pflegende Angehörige, ob sie womöglich in den Urlaub fahren und sich kurz erholen können – oder nicht. Zuerst ist nämlich immer die bedrückende Frage zu klären: Wer wird in dieser Zeit meinen Verwandten gut versorgen und pflegen?

Die stationären Kurzzeitpflegen des Augustenstift zu Schwerin bieten mit der sogenannten Urlaubs- und Verhinderungspflege die Möglichkeit zum Aufatmen. Für die pflegebedürftigen Personen ist ein Aufenthalt dort vergleichbar mit einem Hotelbesuch. Sie ziehen ein, leben dort in einem Einzel- oder Doppelzimmer und erhalten alles, was sie persönlich und pflegerisch benötigen. Hinzu kommen Beschäftigungsangebote, kleine Ausflüge oder Spaziergänge. Auch Termine beim Friseur oder bei der Fußpflege werden organisiert.
Die Pflegekasse übernimmt einen solchen Aufenthalt ab dem Pflegegrad 2. Jährlich können bis zu 1.612 Euro erstattet werden. Durch dieses Angebot ist es für die pflegenden Angehörigen möglich, sich eine Auszeit vom nicht immer einfachen Alltag zu nehmen. Davon profitieren letztendlich beide Seiten, die pflegebedürftige Person und der pflegende Angehörige. Denn zum Pflegen gehören auch gute Laune und oft Nachsicht – beides fällt bei Überlastung schwer. Kleine Erholungsurlaube können da manchmal Wunder wirken und geben wieder Kraft für den Alltag. Informationen zu den Möglichkeiten der Urlaubs- und Verhinderungspflege des Augustenstift zu Schwerin gibt das Servicebüro telefonisch unter (0385) 558 64 44.

Sozius/fh