Entlastungen für Steuerzahler geplant
Neuer Gesetzesentwurf für 2017 sieht mehr Geld auch für Familien mit Kindern vor
Schwerin • Gute Aussichten für Steuerzahler und Familien mit Kindern: Zukünftig steigen der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag sowie der Kinderzuschlag. Das wurde in der EU-Amtshilferichtlinie vom Bundeskabinett festgelegt.
Mit dem neuen Jahr werden neben guten Vorsätzen auch Gesetzesänderungen bestimmt, die kleine und große Auswirkungen auf die finanziellen Lebenssituationen von vielen Schwerinern haben. Eine hiervon ist der zukünftig angepasste Einkommenssteuertarif, durch den Arbeitnehmer weniger beansprucht werden sollen. „Die Gesetzesänderungen müssen vom Arbeitgeber bereits beim Lohnsteuerabzug im Januar berücksichtigt werden”, rät Karin Winkler, Steuerberaterin bei Fuchs & Partner. Jeder sollte also ab nächstem Jahr zweimal hinsehen, was ihm zusteht, und sich gegebenenfalls beraten lassen. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 30.000 Euro entsteht beispielsweise eine Steuerentlastung von ungefähr 51 Euro für 2017.
Im darauffolgenden Jahr spart der Steuerzahler in diesem Fall weitere 75 Euro ein. Auch Familien mit Kindern profitieren bald von den Neuerungen. Ab 2017 erhöht sich das Kindergeld jährlich um 24 Euro pro Kind und Jahr. Das bedeutet: Ab Januar bekommen alle Eltern mit einem oder zwei Kindern 192 Euro pro Kind monatlich auf ihr Konto überwiesen. Für Eltern mit sehr geringem Einkommen steigt der Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz von derzeit 160 Euro auf 170 Euro pro Monat. Auch der Unterhaltshöchstbetrag und der Kinderfreibetrag – abgesehen vom Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung – steigen an. „Die Erhöhung des Kinderfreibetrags wird sich beim Einzelnen auf den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer auswirken, ansonsten spielt er keine große Rolle”, sagt Steuerberaterin Birgit Winkels. Wenn der Kinderfreibetrag günstiger als das Kindergeld ist, kann sich ein einkommensabhängiger Gewinn von bis zu ungefähr 51 Euro für das Jahr 2017 pro Kind ergeben. Somit liegt die tatsächliche Steuerentlastung im nächsten Jahr zwischen 24 Euro und 51 Euro pro Kind. Wem das alles zu viel Bürokratie ist, die es demnächst zu beachten gilt, kann sich Unterstützung bei Birgit Winkels und Karin Winkler von der Steuerberatungsgesellschaft ETL / Fuchs & Partner GmbH holen. Sie geben gern detaillierte Informationen rund um die neuen Gesetze und beraten dazu auch jeden Interessierten persönlich.
Juliane Brettmann