Energiepreise bleiben stabil

Höhere Einkaufskosten für Strom können kompensiert werden

Schwerin • Bereits seit einigen Wochen wird in den Medien über die Energiepreise im kommenden Jahr spekuliert. Die Stadtwerke Schwerin können ihren Strom- und Gas-Kunden in der Landeshauptstadt bereits heute eine Antwort auf die Frage nach der Preisentwicklung im kommenden Jahr geben.

„Die Einkaufspreise für Strom an der Börse sind in den vergangenen Monaten signifikant gestiegen. Dennoch haben wir für die Schwerinerinnen und Schweriner eine gute Nachricht, denn die Strompreise für Privatkunden bleiben im nächsten Jahr stabil“, sagt Karin Peter, Bereichsleiterin Vertrieb bei den Stadtwerken Schwerin. Grund hierfür sind in erster Linie die in der Landeshauptstadt zum 1. Januar 2018 sinkenden Netzentgelte, also die Kosten für den Stromtransport sowie für Bau, Instandhaltung und Betrieb des Stromnetzes. Die gestiegenen Einkaufspreise für Strom können durch die geringeren Netzentgelte kompensiert werden.
Der Strompreis wird außerdem durch die staatlich verordneten Umlagen, Steuern und Abgaben beeinflusst. Eine zentrale Rolle spielt hierbei die EEG-Umlage. Zum 15. Oktober haben die Übertragungsnetzbetreiber die Höhe dieser Umlage zur Förderung der erneuerbaren Energien bekanntgegeben. Sie sinkt für das Jahr 2018 ganz leicht von derzeit 6,880 Cent je Kilowattstunde um knapp 1,3 Prozent auf 6,792 Cent je Kilowattstunde. Diese geringe Senkung hat  keine Auswirkungen auf die Verbraucherpreise.

Gaspreise bleiben unverändert

Auch die Gaspreise für Schweriner Verbraucher bleiben im kommenden Jahr stabil. „Der Einkaufspreis für Erdgas an der Börse hat sich im Vergleich zum Strompreis kaum verändert. Auch die Netzentgelte für das Schweriner Gasnetz sind nahezu konstant geblieben“, erklärt Karin Peter.
Somit ändert sich für private Strom- und Gaskunden der Schweriner Stadtwerke im kommenden Jahr nichts.Weitere Informationen zu Preisen und zur Entwicklung der gesetzlichen Umlagen im kommenden Jahr sind auf der Internetseite der Stadtwerke Schwerin aufgeführt: www.stadtwerke-schwerin.de.

EEG-Umlage jährlich festgelegt

Das im Jahr 2000 verabschiedete Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dient der Förderung der Stromerzeugung aus regenerativen Energiequellen. Das EEG garantiert allen Anlagenbetreibern, die Strom aus Wind, Sonne, Wasser oder Biomasse erzeugen, feste langfristige Vergütungssätze für die Einspeisung ihres selbst erzeugten Stroms. Die Abnahme des Ökostroms ist für Netzbetreiber verpflichtend. Diese Kosten für den Ökostrom werden bundesweit einheitlich durch die EEG-Umlage, welche jährlich neu festgelegt wird, auf die Endkunden umgelegt.

anm