Eltern nutzen häufiger das Kinderpflegekrankengeld

Bei Kind-Krank pflegen meist die Frauen

Schwerin, 28. März 2017. Immer mehr Arbeitnehmer nutzen bei der Pflege eines erkrankten Kindes die Möglichkeiten des Kinderpflegekrankengeldes als Unterstützung von der Krankenkasse. Dabei gibt es ein deutliches Ost-West-Gefälle. Das zeigt eine Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO), die neben einer Fehlzeitenanalyse der AOK-versicherten Arbeitnehmer auch deren Situation bei der Pflege ihrer erkrankten Kinder beleuchtet.

Insgesamt ist der Krankenstand bei den AOK-versicherten Arbeitnehmern in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr (5,6 Prozent) erneut leicht gestiegen und liegt derzeit bei 5,8 Prozent. Im Vergleich der Landkreise schnitt dabei die Hansestadt Rostock mit 5,1 Prozent am besten ab, während die Region Ludwigslust-Parchim mit 6,6 Prozent an der Spitze lag. Insgesamt verzeichnete M-V im Gebiet der Dreiländerkasse einen höheren Krankenstand als das Land Berlin (5,2 Prozent), aber einen niedrigeren Wert als Brandenburg (6 Prozent). Der bundesweite Krankenstand betrug unverändert 5,3 Prozent. Jeder Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern hat im Durchschnitt 21,1 Tage au fgrund einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gefehlt.

Berufstätige Mütter pflegen das kranke Kind

Der Fehlzeitenreport beleuchtet in diesem Jahr auch die Situation der Arbeitnehmer bei der Pflege von erkrankten Kindern. Hier stieg die Zahl derer, die das Angebot des Kinderpflegekrankengeldes in Anspruch nahmen, in de n letzten fünf Jahren kontinuierlich an. Während im Jahr 2012 nur durchschnitt lich 3,6 Prozent aller AOK- Mitglieder in M-V das Kinderpflegekrankengeld nutzten , waren es 2016 bereits 5,1 Prozent. Auch regional gibt es Unterschiede. So liegen die Zahlen für Neubrandenburg im Durchschnitt, während der Anteil in der Hansestadt Rostock mit 5,5 Prozent über dem Landesdurchschnitt liegt. Die Landeshauptstadt Schwerin ist mit 4,8 Prozent das Schlusslicht im Vergleich der großen Städte. Die größte Inanspruchnahme verzeichnete die Gemeinde Roggentin mit 8,8 Prozent.

Betrachtet man das Verhältnis zwischen den Geschlechtern, ist auffällig, dass insbesondere die berufstätigen Mütter ihr krankes Kind pf legen. Sie nehmen das Kinderpflegekrankengeld fast viermal so häufig in Anspruch wie die Männer. Außerdem zeigen die Zahlen, dass das Kinderpflegekrankengeld in den neuen Bundesländern häufiger in Anspruch genommen wird als in den alten. Ein Grund hierfür könnte sein, dass dort die Mütter früher in den Beruf zurückkehren.

Insgesamt zeichnen sich die Kinderkrankengeldfälle durch kurze Fehlzeiten im Beruf aus. Fast 75 Prozent der Eltern im Land, die wegen eines kranken Kindes fehlen, sind nicht länger als 3 Tage je Krankheitsfall abwesend. Im Vergleich dazu dauert die krankheitsbedingte Fehlzeit eines erwerbstätigen AOK-Mitgliedes im Durchschnitt 14 Tage je Fall.

Die häufigsten Erkrankungen von Arbeitnehmern in M-V
Die Krankheitsarten mit den höchsten Anteilen an allen Arbeitsunfähigkeitsfällen waren die Atemwegserkrankungen mit einem Anteil von 20,4 Prozent, gefolgt von Erkrankungen des Muskel/Skeletts mit 16,1 Prozent sowie den Erkrankungen bei der Verdauung mit 10,7 Prozent und den Verletzungen mit 7,8 Prozent.

Begriffserläuterungen:
Der Krankenstand wird errechnet, indem die Anzahl der Arbeitsunfähi gkeitstage durch die Summe der Versichertentage geteilt wird. Er wird in Prozent dargestellt.
Arbeitsunfähigkeitstage (AU-Tage) geben die Anzahl der Kalendertage an, die zwischen dem Beginn einer Arbeitsunfähigkeit und deren Ende liegen. Für die Auswertung haben die AU-Tage eine besondere Relevanz, da sich aus ihnen der Krankenstand ergibt. Außerdem lassen die AU-Tage erkennen, welche Erkrankungen besonders schwer verlaufen.
Von einem Arbeitsunfähigkeitsfall (AU-Fall) ist die Rede, wenn die AOK Nordost durch den behandelnden Arzt davon in Kenntnis gesetzt wird, dass ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist. Ein Arbeitnehmer kann im Jahr mehrere AU-F älle haben.

Hintergrund:
Eltern können bis zum 12. Geburtstag ihres gesetzlich versicherten Kindes jeweils bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr Krankengeld bei Erkrankung des Kindes von ihrer Krankenkasse beziehen, wenn sie aufgrund einer ärztlich en Bescheinigung zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten Kindes der Arbeit fernbleiben und wenn das keine andere im Haushalt lebende Person übernehmen kann. Bei Alleinerziehenden sind es bis zu 20 Arbeitstage. Leben mehrere Kinder im Haushalt liegt der Anspruch bei maximal 25 bzw. 50 Arbeitstagen für Alleinerziehende.
Weitere Informationen bietet eine AOK-Faktenbox im Internet unter
www.aok.de/inhalt/krankengeld-bei-erkrankung-eines-kin des/