Elektroauto steuerfrei beim Chef aufladen

Steuerberater geben wertvolle Tipps zum Sparen

Schwerin • Elektromobilität spielt eine immer wichtigere Rolle und wird im Zeitraum 2017 bis einschließlich 2020 steuerlich gefördert – Nicht nur, indem Käufer eines Elektrowagens zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit werden, sondern auch, weil Fahrer solcher Wagen keine Steuern zahlen müssen, wenn sie es bei ihrem Arbeitgeber aufladen. Der Vorteil muss nicht im Lohnkonto der Arbeitnehmer aufgeführt werden. Diese Leistungen gelten aber nur, solange es sich bei der Ladestation um eine feste betriebliche Einrichtung handelt und wenn es um Elektrofahrzeuge, Hybridfahrzeuge oder Elektrofahrräder, die schneller als 25 Stundenkilometer fahren können, geht. „Es ist also möglich, morgens mit dem E-Auto zur Arbeit zu fahren, es dort aufzuladen und damit wieder nach Hause zu fahren – ohne dafür Steuern zahlen zu müssen”, erklärt Steuerberaterin Karin Winkler.
Auch für Elektroautos gilt, dass bei der Nutzungsüberlassung von betrieblichen PKWs zur privaten Nutzung an den Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil in Höhe von einem Prozent des Bruttolistenpreises entsteht, der wie ein zusätzliches Einkommen zu versteuern ist. Für Elektroautos gilt auch hier eine Besonderheit. Bei der Berechnung des Bruttolistenpreises ist ein pauschaler Abschlag vorzunehmen, der abhängig von der Batteriekapazität und dem Anschaffungsjahr ist. Zur Begrenzung der lohnsteuerlichen Belastung haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer einige Gestaltungsmöglichkeiten. So kann sich der Arbeitnehmer an den Anschaffungskosten des PKW in Form einer Zuzahlung beteiligen. Dabei kann sich der Arbeitnehmer entscheiden, ob er jeden Monat denselben Betrag zahlt, oder diesen abhängig von den privat gefahrenen Kilometern macht. 
Weiterhin kann der Arbeitnehmer jedoch auch  ganz oder teilweise die laufenden Kosten übernehmen. Dadurch kann der geldwerte Vorteil und somit die Lohnsteuerbelastung gemindert werden. Auch die ordnungsgemäße Führung eines Fahrtenbuchs kann Steuern sparen. Das lohnt sich eher, wenn der Firmenwagen nur selten privat genutzt wird. Wer sich unsicher ist, kann über einen anstehenden Vertrag zur Firmenwagenüberlassung gerne auch einen persönlichen Termin bei Fuchs & Partner vereinbaren.

jb